Elternzeit Verlängerung/Übertragung Rückfrage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Verlängerung/Übertragung Rückfrage

Liebe Frau Bader, danke für Ihre ausführliche Antworrt. Was passiert aber nun, wenn der AG nicht zustimmt, das dritte Jahr anzuhängen? Verfällt dann eigentlich der mir zustehende Anspruch? Das kann doch eigentlich nicht sein, oder? Viele Grüße Paloma

Mitglied inaktiv - 28.01.2010, 16:50



Antwort auf: Elternzeit Verlängerung/Übertragung Rückfrage

Hallo, doch, so sieht es der Gesetzgeber vor Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2010



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