Liebe Frau Bader, danke für Ihre ausführliche Antworrt. Was passiert aber nun, wenn der AG nicht zustimmt, das dritte Jahr anzuhängen? Verfällt dann eigentlich der mir zustehende Anspruch? Das kann doch eigentlich nicht sein, oder? Viele Grüße Paloma
Mitglied inaktiv - 28.01.2010, 16:50