Sehr geehrte Frau Bader
ich habe eine Frage zur Verlängerung der Elternzeit. Die Situation ist wie folgt:
1.Kind geboren im Januar 2015. Elternzeit wurde für zwei Jahre beantragt und genehmigt. Diese habe ich dann im Oktober 2016 zu Beginn des Mutterschutz für das 2. Kind beendet
2. Kind geboren im Dezember 2016. Auch hier wurden zwei Jahre Elternzeit beantragt und genehmigt.
Nun würde ich gerne auch das dritte Jahr für Kind zwei und und die 14 Monate für Kind eins beantragen.
Was gibt es hierbei zu beachten? Können die Zeiten getrennt oder gemeinsam beantragt werden? Welche Fristen gibt es?
Besten Dank und freundliche Grüsse,
von
Tinahochzwei
am 24.08.2018, 11:12
Antwort auf:
Elternzeit Verlängern
Hallo,
für K1 können Sie höchstens 12 Mo. nehmen - wenn der AG zustimmt.
Fr K2 können Sie mit Frist 7 Wo. die EZ verlängern o nach der EZ von K1 nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2018
Antwort auf:
Elternzeit Verlängern
Hast du dir die restliche Elternzeit von Kind 1 übertragen lassen? Du kannst nur noch 12 Monate nehmen, da vor Juli 2015 geboren.
Melden kannst du sie gemeinsam, Frist sind mind. 7 Wochen. Du solltest halt nur schreiben, wann du sie für welches Kind nimmst.
von
malini
am 24.08.2018, 12:35
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Elternzeit Verlängern
Lieben Dank für deine Antwort. Was meinst du mit beantragt? Hätte ich vorab schon informieren müssen, dass ich das dritte Jahr nach dem dritten Geburtstag nehmen möchte? Liebe Grüsse
von
Tinahochzwei
am 24.08.2018, 13:16
Antwort auf:
Elternzeit Verlängern
Ja, um das dritte Jahr zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen zu können, braucht man bei Kindern, die vor Juli 2015 geboren sind die Zustimmung des AG.
von
malini
am 24.08.2018, 14:26