Hallo Frau Bader, folgende Fälle gehen mir durch den Kopf: 1. Beantragung von 2 Jahren Elternzeit mit Übertragung des 3. Jahres bis zum 8. Lebensjahr: Kann sich mein jetziger Arbeitgeber nach den 2 Jahren weigern zu verlängern? Oder bei Verkauf der Firma; kann der neue AG sich weigern das 3. Jahr zu genehmigen? 2. Beantragung von 3 Jahren Elternzeit mit Option zur Verkürzung: Kann sich mein Arbeitgeber weigern zu kürzen ? Vielen Dank für die Auskunft. Schönen Gruss, Aleksa
Mitglied inaktiv - 06.05.2003, 16:07