Hallo :)
Ich komme gleich auf denn Punkt.
Mein Sohn wurde am 20.09.2019 geboren und ich habe mir 1 1/2 Jahre (also bis 31.03.2021) Elternzeit genommen.
Jetzt möchte allerdings mein Mann auch gerne 1. Monat Elternzeit nehmen.
Wie, wann und wo kann ich das beantragen & geht das überhaupt?
Wie läuft das dann mit meinem Eltwrngeld?, bekomme ich dann weniger?
Vielen Dank
von
LeFyNi
am 12.05.2020, 09:56
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Hallo,
Sie haben zusammen insgesamt 14 Monate, für die EG beantragt werden kann. Die Monate mit MG werden immer der Mutter angerechnet. Somit bleiben 12 Monate, die Sie beliebig als Basis-EG oder EG-Plus nehmen können.
Der KV muss mind 2 Lebensmonate nehmen, um EG zubekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2020
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Er beantragt Elternzeit bei seinem Arbeitgeber. Er muss sich sofort für alle Monate festlegen, die er in den nächsten 24 Monaten nehmen will. Abweichungen davon (Verkürzung bzw. Verlängerung) sind dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Beim Elterngeld hat er das Problem, dass er zwei Monate nehmen MUSS um Elterngeld zu bekommen. Nimmt er nur einen Monat Elternzeit, dann bekommt er kein Elterngeld (und natürlich auch kein Gehalt).
Bei deinem Elterngeld wird nichts gekürzt, dein Mann hat einen eigenen Anspruch, den er nutzen kann.
von
Dojii
am 12.05.2020, 10:03