Schönen guten Morgen,
Mein Mann möchte gerne nach der Geburt unseres 2. Babys insgesamt 2 Monate Elternzeit nehmen.
Den 1. Monat direkt nach der Geburt den 2. Monat möchten wir zeitlich noch nicht festlegen - evtl. auch erst 2020.
Geht das? Wie muss er das beim Arbeitgeber beantragen?
Herzlichen Dank für die Hilfe Maren
von
Sockentaucherin
am 19.02.2019, 07:33
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Hallo,
er muss sich direkt für 2 Mo festlegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2019
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Das Gesetz schreibt vor, dass man sich im ersten Elternzeitantrag für 24 Monate festlegt.
Sprich, wenn dein Mann nur einen Monat beantragt sagt er gleichzeitig verbindlich zu, dass er die anderen 23 Monate wieder arbeiten wird. Ein Recht auf Änderung des ersten Antrages hat er nicht.
Wenn das dem Arbeitgeber egal ist, dann hat er Glück, aber er hat kein Recht auf einen zweiten Monat, wenn er erst mal nur einen beantragt.
Lehnt der Arbeitgeber dann später den zweiten Monat ab (er muss es nicht mal begründen), hat dein Mann keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Davon abgesehen muss dein Mann im Elterngeldantrag auch sofort zwei Monate angeben. Beantragt er nur einen Monat, bekommt er kein Elterngeld!
Es ist also durchaus ratsam, sich jetzt sofort auf beide Monate festzulegen.
von
Dojii
am 19.02.2019, 07:39
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Würde ich deutlich von abraten. Zum einen weil man sich bei der Erstmeldung für die nächsten 2 Jahre festlegen muss, jede Änderung in diesem Zeitraum kann der AG ablehnen. Zum anderen weil es nicht der erste Vater wäre der dann plötzlich ein bessere Jobangebot bekommt und drittens weil er den zweiten Monat spätestens bis zum 14ten Lebensmonat genommen haben muss. Viertens, er hat keinen Kündigungsschutz zwischen dem ersten und zweiten Monate. Nimmt er, warum auch immer, den zweiten nicht, hat er gart keinen Anspruch auf EG und müsste dann den bereits erhaltenden sogar zurück zahlen.
Also besser gleich für 2 Monate festlegen und drauf achten das es Lebensmonate sind und keine Kalendermonate. Diese müssen aber nicht zusammenhängend sein, er kann auch sagen er nimmt der ersten und den 14ten Lebensmonat bei der Erstmeldung. Dann muss der AG das so akzeptieren.
von
Felica
am 19.02.2019, 09:58