Sehr geehrte Frau Bader,mein Mann möchte getrennte Monate Elternzeit nehmen.er muss dies ja 7 Woche vorher beim AG angeben damit er Kündigungsschutz hat.wenn er aber in 6 Monaten wieder für eine Monat nehmen möchte,hat er bis dahin Kündigungsschutz,oder dann auch erst 7 Wochen vorher? muss man einzeln beantragen oder gleich zusammen?
von chrissi14 am 29.11.2017, 11:47