Schönen guten Abend,
Ich habe fristgerecht elternzeit beantragt, für den ersten Lebensmonat und den 13.
Unser Kind soll am 08.03 kommen, also habe ich elternzeit vom 08.03. Bis 07.04 beantragt.
Was passiert nun, wenn das Kind früher oder später kommt? Wie ist die gesetzliche Grundlage dazu? Danke für die Hilfe!
von
Stevooo
am 10.02.2018, 21:08
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt - abweichender termin
Hallo,
besser ist es, wenn man beantragt" ab Geburt, voraussichtlich…"
Das würde ich zusätzlich zu Klarstellung beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2018
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt - abweichender termin
wenn du schriftlich die lebensmonate beantragt hast. also den 1. und 13. lm dann reichst du mit der geburtsurkunde die genauen daten einfach nach. so ist das zumindest bei uns
von
mellomania
am 10.02.2018, 21:13
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt - abweichender termin
sobald das kind da ist kannst du ja kurz anrufen in der arbeit und es vorab telefonisch machen
von
mellomania
am 10.02.2018, 21:13
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt - abweichender termin
Naja, eigentlich wird "ab Geburt" beantragt, wenn der Papa den ersten LM Zuhause bleiben will. Die Formulierung "ab Geburt" deshalb, da sich diese eben nicht exakt planen lässt (außer geplanter Kaiserschnitt). Sobald das Kind geboren wurde, bleibt Papa Zuhause und meldet das freudige Ereignis dem AG und die Elternzeit beginnt.
Da Du nun aber ein konkretes Datum angegeben hast, kann es sein, dass Deine Elternzeit ab diesem Datum beginnt, wenn Dein AG darauf besteht. Unabhängig vom tatsächlichen Geburtstag.
Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 12:32