Frage: Elternzeit Vätermonate

Liebe Frau Bader, im Juli 2015 erwarten wir unser 2.Kind. Ich möchte gern 18 Monate Elternzeit nehmen und mein Partner 3 Monate. Er möchte 2 Monate direkt nach der Gebeut nehmen und dann gern den 13. Lebensmonat ( wenn dies nicht möglich ist, dann den 12.Lebensmonat). Da wir ja nur zusammen 14 Monate bezahlt bekommen und er der Hauptverdiener ist, wollen wir, dass bei ihm die 3 Monate Elternzeit mit Elterngeld bezahlt werden und bei mir dafür nur 11 Monate bezahlt werden und ich den Rest meiner Elternzeit (9Monate) entweder unbezahlt zu Hause bleibe, oder ich lasse mein Elterngeld auf meine Monate aufsplittern. Ist dies nach unseren Vorstellungen möglich? Es wäre meinem Partner nur möglich, den 13.Lebensmonat (oder 12.) Elternzeit zu nehmen, wenn er ihn bezahlt bekommt, da mein Elterngeld sehr wenig sein wird, könnten wir uns das ansonsten leider nicht leisten. Herzliche Grüße

Mitglied inaktiv - 19.02.2015, 09:20



Antwort auf: Elternzeit Vätermonate

Hallo, er muss mind. 2 Mo. nehmen, sonst bekommt er kein EG. Die muss er aber nicht am Stück nehmen, dies bis zum 14. LM. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2015



Antwort auf: Elternzeit Vätermonate

Da Du Mutterschutzgeld bekommst, habt ihr zusammen 12 Monate fürs Elterngeld. Die ersten zwei Monate gehören auch automatisch Dir. Ansonsten geht das natürlich, wie ihr diese Monate aufteilt ist Eure Entscheidung. Und solange die Elterngeldmonate in den ersten 14 Monaten liegen ist alles ok. Der 13. geht also auf jeden Fall.

von Sternenschnuppe am 19.02.2015, 09:29



Antwort auf: Elternzeit Vätermonate

Die ersten beiden Monate werden IMMER der Mutter zugerechnet, da kommt ihr nicht drumherum. Wenn Dein Mann in den beiden Monaten auch daheim bleibt, dann werden bei ihm auch 2 Monate abgezogen, sprich ihr hättet für die ersten beiden Monate 4 Monate Elterngeld "verbraucht". Dann hättet ihr noch 10 Monate welche ihr bis zum 14ten Lebensmonat nehmen könnt, entweder nur einer, nacheinander oder eben paralell. Das gilt bei VOLLER Auszahlung. Halbiert ihr den monatlichen Betrag, dann verlängert sich entsprechend der Auszahlungszeitraum. Und, wichtig, ihr könnt immer nur ganze Lebensmonate nehmen. Einkommen wird zudem auf das Elterngeld angerechnet. So, das gilt aber für das ElternGELD! ElternZEIT ist etwas anderes und hängt nur indirekt mit dem ElternGELD zusammen. Elternzeit bedeutet, ihr könnt BEIDE jeweils bis zu 3 Jahre diese nutzen. Das heißt, man kann komplett daheim bleiben, oder in Teilzeit bei VOLLEM Kündigungsschutz bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wieviel man da dann verdient, ist egal - sobald der ElternGELD Bezug vorbei ist. Und, zweite "Spielregel", man muß sich für 2 Jahre festlegen und kann dann das 3te Jahr dranhängen, oder später nehmen (bis zur Einschulung). Ohne das die Zustimmung des Arbeitgebers nötig ist. Wichtigste Frage also an Dich, hast Du vor nach den 18 Monaten Teilzeit zu arbeiten, oder Vollzeit? Weil wenn Teilzeit, dann melde das dem Arbeitgeber am besten gleich so an, sprich das du zB die 18 Monate komplett daheim bleibst und danach zB bis zum 3ten Geburtstag (oder auch jeden ändern Tag davor) in Teilzeit INNERHALB der Elternzeit arbeiten möchtest. Wenn das finanziell für euch stemmbar ist, kann ich da echt nur zu raten. Wenn Du nämlich nur 18 Monate meldest, und dann klappt es mit der Betreuung nicht, oder sonstwas, dann kann dein Arbeitgeber einer möglichen Verlängerung verneinen. Dir bliebe dann nur entweder Vollzeit zu arbeite bzw das was du jetzt vor der Geburt auch machst, oder zu kündigen.

Mitglied inaktiv - 19.02.2015, 10:00



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