Hallo Frau Bader,
ich möchte Ihnen zunächst meinen Fall schildern: Ich bin befristet bis zum 31.12.2014 eingestellt und bekomme (voraussichtlich) Mitte Juli 2014 mein Kind. Nun wollte ich die letzten drei Monate meines befristeten Arbeitsverhältnisses Teilzeit in Elternzeit beantragen für 15h/Woche. Mein Arbeitgeber signalisierte mir (mündlich), dass er diesen Antrag ablehnen wird, da er bereits eine Vertretung bis 31.12.2014 (auch befristet angestellt) organisiert hat. Da ich ungern auf das Geld (2 Gehälter + Weihnachtsgeld) verzichten möchte und eigentlich auch von Anfang an gesagt habe, dass ich noch arbeiten möchte, bis mein Vertrag ausläuft, habe ich mir nun überlegt, meine Elternzeit zu splitten. Demnach würde ich in den zwei Monaten, die mein Mann zu Hause bleiben möchte (Oktober und November 2014) die Elternzeit unterbrechen und voll arbeiten gehen wollen. Danach würde ich dann die restliche Elternzeit nehmen, bis unsere Kleine 1 Jahr alt ist und mich dann nach einem anderen Job umsehen. Nun meine Fragen: Kann mir mein Arbeitgeber verweigern, die Elternzeit zu unterbrechen, wenn ich sie von Anfang an so gesplittet beantrage? Was passiert mit der Vertretung? Müsste ich ggf. mit einem anderen Arbeitsplatz vorlieb nehmen? Vielen Dank im Voraus!
von
melmun
am 19.03.2014, 18:27
Antwort auf:
Elternzeit - Unterbrechung oder Teilzeit?
Hallo,
nein, kann er nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2014
Antwort auf:
Elternzeit - Unterbrechung oder Teilzeit?
Hast du schon schriftlich Elternzeit angemeldet?
Ich denke, nein!
Wie kann dein Chef dann jetzt schon eine Vertretung einstellen/organisieren?
Es könnte ja auch sein, dass du gar keine Elternzeit nimmst, wie will er dir da deinen Job freihalten?
Oder eben - wie es auch dein Plan ist - für 2 Monate zurück kommen - sogar Vollzeit. Was will er dann mit seiner Vertretung machen??
Ich würde versuchen, seine jetzige Aussage (dass er schon eine Vertretung für dich organisiert hat) unter Zeugen oder schriftlich zu bekommen.
Denn aus diesen Gründen kann er deine Teilzeit nicht abelehnen und auch nicht deine Splittung, da dir Gestaltungsmöglichkeiten zustehen bzw du deine Elternzeit erst 7 Wochen vor Beginn anzumelden hast. Und da du deinen Teilzeitwunsch schon vor Einstellung der Vertretung angemeldet hast, könnte er die Vertetung ja entsprechend unter Vertrag nehmen (mit 15 Std weniger).
Andersherum kannst du deinem Chef ja vielleicht deine 15 Std als gute zustätliche Unterstützung im Betrieb schackhaft machen...vielleicht auch zusätzlich zur Vertretung.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.03.2014, 07:12