Frage: Elternzeit-/Teilzeitantrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich beschäftige mich gerade mit meinem Antrag auf Elternzeit. Geplant ist, dass ich nach 18 Monaten wieder 30 Stunden die Woche arbeiten gehe. Um jedoch hinsichtlich der Wochenstunden flexibler zu bleiben, da man ja nie weiß, wie sich der Alltag mit Kind nachher tatsächlich realisieren lässt und auch der Kitaplatz bis zum Antrag für die Elternzeit noch nicht zugesagt sein wird, beabsichtige ich in meinen Antrag auf Elternzeit/Teilzeitarbeit nur zu erwähnen, dass ich nach den 18 Monaten wieder Teilzeit arbeiten möchte, ich mich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt mit meinem Arbeitgeber zwecks Gestaltung der Arbeitszeit / Teilzeitbeschäftigung in Verbindung setzen werde. Ich möchte also die Anzahl der Arbeitsstunden zunächst nicht festlegen. Ist die so rechtlich zulässig? Vielen Dank! Kuddelmuddel83

von kuddelmuddel83 am 09.02.2014, 20:44



Antwort auf: Elternzeit-/Teilzeitantrag

Hallo, ja. Festlegen muss man sich 7 Wo vorher Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2014



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