Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe zwei halbe Stellen zu je 50 % aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und werde zunächst für ein Jahr komplett aussetzen / in Elternzeit gehen.
Im Anschluss möchte ich für ein Jahr in Teilzeit (50%) arbeiten. Ich habe zwei Fragen an Sie und hoffe,dass Sie mir diese beantworten können:
1) Darf der Arbeitgeber bestimmen, in welche der beiden halben Stellen er mich für die Teilzeittätigkeit einsetzt oder gibt es ein Mitspracherecht?
2) Wann muss von wem festgelegt werden, welche der beiden Stellen im Rahmen der Teilzeittätigkeit aufgenommen wird?
Über eine Antwort freue ich mich, vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
von
sandramo
am 07.10.2019, 21:44
Antwort auf:
Elternzeit Teilzeit
Hallo,
ich verstee es so, dass Sie einen Ag u zwei verträge haben.- Dann müssen Sie für jeden Vertrag EZ stellen u können dann entscheiden, für welchen Vertrag Sie TZ arbeiten wollen. Der Ag kann aber aus wichtigen betrieblichen gründen ablehnen und/ oder Sie in dem anderen bereich einsetzen (je nach Arbeitsvertrag)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Elternzeit Teilzeit
zum verständnis. du hast EINEN Arbeitgeber, bei dem aber ZWEI SEPARATE Arbeitsverträge für zwei separate abteilungen zu je 50%?
von
mellomania
am 07.10.2019, 22:12
Antwort auf:
Elternzeit Teilzeit
ja, genau so ist es: ein Arbeitgeber, zwei Verträge über zwei halbe Stellen, unterschiedliche Arbeitsbereiche
von
sandramo
am 07.10.2019, 22:16
Antwort auf:
Elternzeit Teilzeit
Bei 2 Verträgen müsstest du meines Erachtens nach auch 2 Anträge stellen. Für jede Stelle einen eigenen.
Also zB für Stelle 1 einen Antrag auf EZ über 1 Jahr - danach lebt dieser Vertrag ja eh dann zu alten Konditionen wieder auf.
Für Stelle 2 einen über zB 3 Jahre - wenn du vor hast, nach 3 Jahren wieder beide Stellen ausüben zu wollen.
Der AG darf die beiden getrennten Verträge nicht wie einen behandeln oder diese einfach vermischen.
Ich würde daher erst mal mit dem AG reden und das persönlich klären und dann den entsprechenden Antrag/Anträge stellen.
Antrag auf TZ nach EZ entfällt ja dann eigentlich - eine der beiden Stellen trittst du danach ja wieder wie zuvor an.
von
cube
am 08.10.2019, 09:15