Liebe Frau Bader,
ich blicke ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr durch und hoffe Sie können helfen.
Ich habe ein Formular von meinem Arbeitgeber in dem ich genau angeben muss, wann ich die Elternzeit nehmen möchte.
Ohne mir ins eigene Fleisch schneiden zu wollen:
Ich möchte gerne bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres komplett zu Hause bleiben. Im zweiten Lebensjahre würde ich gerne auf 20/h pro Woche kommen und im 3. Lebensjahr dann für 25/h pro Woche.
1. Wie teile ich meinem Arbeitgeber dies mit, ohne auf meinen Schutz in der Elternzeit zu verzichten.
2. Ist es im Nachhinein auch möglich die Stundenanzahl im 2./3. rauf/ oder runter zu setzen?
3. Was passiert, wenn ich auf den Stichtag genau zum 2. Lebensjahr meiner Tochter noch nicht wiederkommen kann, sondern bsps. erst 6 Wochen später?
4. Ich mich im Nachhinein entscheiden würde auch im zweiten Jahr zu Hause zu bleiben?
5. Und wann und mit welchen Fristen muss ich dies anmelden, damit ich auf der sicheren Seite bin?
Ich weiß das sind sehr viele Fragen, wäre ihnen trotzdem sehr dankbar.
Liebe Grüsse
Vivian Gardé
Mitglied inaktiv - 12.07.2008, 19:32
Antwort auf:
Elternzeit/Teilzeit
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2008
Antwort auf:
Elternzeit/Teilzeit
Ich bin zwar nicht Fr. Bader, aber an deiner Stelle würde ich für deine VZ-Stelle 3 Jahre EZ einreichen und vermerken das du ab Zeitpunkt x 20 bis 25 Std. arbeiten möchtest - das wird dann eh einzel verhandelt, wenn es soweit ist - meist gibt es dann zum Arbeitsbeginn einen Zusatz zum Arbeitsvertrag - der für die TZ-Beschäftigung innerhalb der EZ gilt.
Mitglied inaktiv - 12.07.2008, 19:39
Antwort auf:
Elternzeit/Teilzeit
auf jeden fall alle 3 jahre ez nehmen. dies teilst du dem ag nur mit, da braucht man auch keine bestätigung vom ag.
tz in ez wird spätestens 8 wochen vor beginn der tz beantragt, wenn der ag ärger machen sollte, den streit vor gericht noch mit einplanen.
die stundenanzahl kann man nur verringern, aber nciht raufsetzen, außer der AG genehmigt es unter euch.
alles was du jetzt mit tz in ez beantragst kann sich immer noch kurz vor beginn ändern, wenn der ag plötzlich andere systeme in der firma hat.
lg
Mitglied inaktiv - 12.07.2008, 21:22