Hallo! Ich möchte 2 Jahre Elternzeit anmelden und nach meiner jetzigen Planung nch einem Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit mit max. 30 Std./Woche arbeiten. Meine Personalchefin sagt, dass es für mich am sinnvollsten wäre, dies auch verbindlich bei der Anmeldung der Elternzeit schriftlich beim AG einzureichen. Nun meine Frage: Es ist ja möglich, dass ich nach einem Jahr gar nicht wieder arbeiten kann/will aus den verschiedensten Gründen. Kann der AG trotzdem darauf bestehen, da ich diese Absicht ja schriftlich bekundet habe? Oder ist die Elternzeit da vorranig, denn die habe ich dann ja noch ein Jahr? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 05.03.2006, 19:21