Elternzeit Teilzeit Urlaub anteilig etc.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Teilzeit Urlaub anteilig etc.

Habe wieder angefangen 3 Tage die Woche zu arbeiten. Habe eine Vertragsänderung unterschrieben. Heisst das, dass ich aus der Elternzeit raus bin? Des weiteren weiß ich zwar, dass der Urlaub von vor der Teilzeit (30 Tage bei 5 Tagen die Woche) anteilig gegeben wird, also 18 Tage auf 3 Tage die Woche, aber muss das vertraglich festgehalten werden? Oder ist das auch so rechtsgültig? Desweiteren arbeite ich 8 Stunden ohne Pause - auf eigenen Wunsch, da der Arbeitsweg sehr weit ist und ich mein Kind sonst nicht zur Betreuung geben kann. Die alte Personalchefin sagte mir zu, dass das kein Problem sei. Die neue hingegen wettert jetzt.

Mitglied inaktiv - 18.12.2006, 13:47



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit Urlaub anteilig etc.

Hallo, 1. Ob der alte Vertrag aufgehoben ist, kann nicht festgestellt werden, ohne den Vertrag zu prüfen. 2. § 4 ArbeitszeitG: Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. 3. Die Urlaubsregelung ist auch ohne Vertrag ok Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2006



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