Elternzeit Teilzeit 2 Monate in 2 einzelne Monate aufteilen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Teilzeit 2 Monate in 2 einzelne Monate aufteilen

Hallo! Ich als Vater einer 2-jährigen Tochter möchte mich in diesem Jahr in 2x1 Monat intensiver um unseren Nachwuchs kümmern. In dieser Zeit möchte ich ca. 25h wöchentlich in Teilzeit weiterarbeiten. Ein Kollege hat 2 einzelne Monate bewilligt bekommen, arbeitet aber in den 2 einzelnen Monaten gar nicht. Mein Arbeitgeber lehnte mir meinen Antrag mit der Begründung ab, der Gesetzgeber würde 2 Monate Minimum vorgeben und nicht explizit darauf hinweisen, dass man diese aufteilen könne. Folglich müßten diese zusammenhängend genommen und beantragt werden. Ist dies so korrekt? Man beruft sich auf: §15, Absatz 7, Satz 3 „Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden.“ Kommentar Arbeitgeber: Da hier nicht explizit auf eine Teilung der zwei Monate hingewiesen ist, ergibt sich ein Zeitraum von zwei Monaten am Stück. Vielen Dank für Ihre Mühen! F.Hahn

von Hahninger am 14.02.2019, 16:19



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 2 Monate in 2 einzelne Monate aufteilen

Hallo, das muss nicht am Stück genommen werden. Steht ja so auch nicht im Gesetz. Aber Sie werden kein Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2019



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 2 Monate in 2 einzelne Monate aufteilen

Der Arbeitgeber hat Unrecht, die Elternzeit und die damit verbundene Elternteilzeit darf in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Anders herum wird nämlich ein Schuh draus: Da nicht explizit erwähnt wird, dass die Teilzeit-Monate zusammenhängen müssen, darf man sie eben - genau wie die reine Elternzeit - aufteilen.

von Dojii am 14.02.2019, 17:04



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 2 Monate in 2 einzelne Monate aufteilen

Bedenke, du bekommst kein EG mehr, dafür ist deine Tochter bereits zu alt. Wäre also unbezahlte EZ. Und nein die musst du nicht an einem Stück nehmen, der AG hat auch kein Mitsprachrecht wie lange du die EZ nimmst und ob geteilt oder an einem Stück. Du musst dich bei der Erstmeldung lediglich für die ersten 2 Jahre festlegen, was bei dir aber auch weniger relevant ist weil euer Kind ja bereits 2 ist.

von Felica am 14.02.2019, 19:27



Antwort auf: Elternzeit Teilzeit 2 Monate in 2 einzelne Monate aufteilen

Du kannst 7 Wochen vorher für Monat X EZ beantragen mit dem Hinweis TZ in EZ. Das müsste so durchgehen, außer der AG kann nachweisen, dass er keine TZ-Beschäftigung für dich hat. Die EZ an sich kann er nicht ablehnen. Du kannst auch erstmal nur für 1 Monat EZ beantragen und den anderen Monat später. Da dein Kind berekts Ü2 ist das kein Problem. Zusammenhängend muss es nicjt sein. Mein Cousin wird dieses Jahr für seine dann gerade 3-Jährige Tochter in EZ gehen und möchte TZ arbeiten. Geplabt erstmal für 1 Monat. Jenachdem zu wann sie ihren Kitaplatz bekommt auch länger. Jedes Elternteil stehen 3 Jahre EZ bis zum 8.Geburtstag des Kindes zu. Mein Schwager war beim 1.Kind in den Monaten 5 + 11 Zuhause. Beim 2.Kind ist es Monat 1 und 7. Sofort genehmigt worden.

von Ani123 am 15.02.2019, 11:29



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