Elternzeit / TZ / Krankenversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit / TZ / Krankenversicherung

Hallo Frau Bader, voraussichtl. Geb. Termin vom Kind ist 03.Nov.2012, meine Fragen: 1.) Wenn ich EZ für 2 Jahre beantrage, und im Antrag gleich dazuschreibe, dass ich ab Nov. 2013 voraussichtl. TZ in EZ mit 30 Stunden arbeiten möchte, ist dies dann schon verbindlich? Oder kann ich dann später doch sagen, ich möchte nur 15 STD arbeiten oder auch garnicht? 2.) Wenn ich mit der TZ in EZ nicht im Nov. sondern erst im Januar anfange, kriege ich für November noch Elterngeld? Oder wird dies taggenau berechnet? 3.) Und sind das Kind und ich die ganzen 2 Jahre krankenversichert, unabhängig ob ich TZ arbeite oder nicht? Danke!

von milaaa am 04.07.2012, 09:48



Antwort auf: Elternzeit / TZ / Krankenversicherung

Hallo, 1. Voraussichtlich ist nicht verbindlich 2. Genau 3. In der EZ ja Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: Elternzeit / TZ / Krankenversicherung

1) Wenn du schreibst "voraussichtlich" und zB dass es im Sep 2013 genauer besprochen werden soll, dann ist es unverbindlich (und wird im Sep 2013 genauer besprochen ;-)) 2) Elterngeld beziehst du bis zum Tag vor dem ersten Geburtstag. Hast du in dieser Zeit Einkommen, wird es auf das Elterngeld angerechnet (= weniger EG). Es macht Sinn, erst nach dem 1. Geburtstag wieder anzufangen. Ich persönlich finde, wenn man es sich leisten kann, sollte man zB die Weihnachtstage (stressfreie Familienfeier) noch in Elternzeit bleiben. Zudem macht es bei der Urlaubsberechnung Sinn zB erst am 02.01.2013 (statt 1.1.2013) oder am 02.11. statt 1.11. anzufangen. 3) Stehst du in einem Arbeitsverhältnis, dann bist du nicht nur während des Elterngeldbezuges (1 Jahr/gesplittet ca 2 Jahre), sondern für die gesamte Dauer der Elternzeit versichert (max 3 Jahre). Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.07.2012, 14:18



Antwort auf: Elternzeit / TZ / Krankenversicherung

zu 2) jetzt muss ich mich selbst korrigieren! Weil der Jahresurlaub gekürzt werden kann für jeden Monat, den man komplett in EZ ist (ohne TZ), macht es Sinn: schon zB zum 30.11. statt zum 01.12. mit der Arbeit anzufangen. (oder zB zum 31.10. statt 01.11.) Arbeitest du am 30.11 wieder, dann bist du nicht den "kompletten" November in Elternzeit, dir kann also für November der Urlaub nicht gekürzt werden! Würde für den Jahresurlaub 2012 bedeuten, dir stünden für 2 Monate Urlaub zu. Fängst du erst am 01.12. an, dann gibts Urlaub nur für 1 Monat. Du solltest also einen Tag früher anfangen! (Sorry, dass ich es erst anders herum geschrieben habe!) Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.07.2012, 15:39



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Einkommen in der Elternzeit / Krankenversicherung

Hallo Frau Bader, wenn mein Mann das Basis Elterngeld bezieht, nebenbei aber noch freiberuflich arbeitet, er dann Rechnungen stellt und dieses Einkommen dann auf sein Konto geht, wird es ja angerechnet. Er darf ja arbeiten, aber keinen Geldeingang haben. Meine Frage: Darf sein Einkommen auf mein Konto gehen? Steuerlich ist das ja kein Hinterziehen...


Elternzeit beantragen Minijob/Midijob Krankenversicherung beitragsfrei?

Guten Tag, ich möchte mich bei Ihnen erkundigen, wie es sich mit der Beitragsfreiheit der Krankenversicherung in der Elternzeit verhält. Ich habe dazu einfach nirgends etwas gefunden. Ich bin noch 5 Monate Studentin und dann exmatrikuliert. Nebenher habe ich einen 450€ Job. Ich würde gerne Elternzeit nehmen (kein Elterngeld - das hat mein un...


Krankenversicherung in der verlängerten Elternzeit

Hallo, Ich habe nach der Geburt meines Sohnes 1 Jahr Elternzeit genommen. Diese musste ich nun bei meinem Arbeitgeber um ein halbes Jahr verlängern in dem ich auch kein Elterngeld bekomme. Muss ich meiner Krankenversicherung etwas melden? Wer bezahlt die Krankenversicherung. Ich bin gesetzlich versichert .


Krankenversicherung elternzeit

Guten Morgen Frau Bäder, ich habe eine recht spezielle Frage. Und zwar ich bin freiwillig und mein Ehemann privat versichert. Jedoch als dauernd getrennt lebend gemeldet. Ich Miete meine Wohnung allein, es gibt klare Trennung vom Bett und Tisch. Klare Trennung der finanziellen Situation. Ich habe im Internet gelesen dass bei den dauernd getrennt le...


Wie berechnet sich die Krankenversicherung nach der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich musste während der Elternzeit meine Krankenkasse selbst zahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Nun habe ich fast den halben November Elternzeit gehabt und die Hälfte gearbeitet. Ich bekam also das halbe Gehalt und habe davon die regelhaften Prozente an die Krankenkasse gezahlt. Nun möchte die Krankenka...


Elternzeit Krankenversicherung Beitrag

Guten Abend. Ich habe folgendes Problem. Bin seit 8.6.19 Mutter. Somit in elternzeit gewesen bis zum 7.6.21 und habe 2 jahre elterngeld bekommen die in April 21 geendet hat. Nun ist mein arbeitgeber seid Februar 2020 insolvent. Nun schreibt meine Krankenkasse das ich die Beiträge für April bis 7.6.21 zahlen muss. Ich habe aber ja elternzeit gehab...


Krankenversicherung in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, momentan bin ich noch bis Ende November in Elternzeit und beziehe bis dahin auch noch Elterngeld. Ab Dezember werde ich wieder auf geringfügiger Basis anfangen zu Arbeiten. (Bei meinem alten Arbeitgeber) Kann ich jetzt das dritte Jahr Elternzeit dranhängen, damit ich tro...


Krankenversicherung während der Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob ich freiwillig gesetzlich versichert bin, verdiene ca. 4200€ netto monatlich. Ich habe auf der Seite der TK gelesen, dass die Einkommensgrenze für die freiwillige Versicherung 5550 € monatlich sind, ich weiß aber nicht ob sich das auf netto oder brutto Gehalt bezieht. Weil mein brutto Gehalt über die...


Elternzeit Krankenversicherung

Ich bin jetzt bei der TK versichert, möchte aber zur Privatversicherung wechseln, um während der Schwangerschaft, auf die ich mich vorbereite, einen besseren Service zu erhalten. Wenn ich das aber tue, wenn ich Patenturlaub nehme, also kein Gehaltseinkommen habe, muss ich die private Versicherung selbst bezahlen, während ich, wenn ich bei der TK bl...


Elternzeit Krankenversicherung

Zähle ich als Einkommen, wenn ich während der Elternzeit monatlich 1.800 Euro Elterngeld beziehe? Muss ich in diesem Zeitraum eine Krankenversicherung bezahlen? Ich war vor Elternzeit ehrenamtlich bei der TK versichert.