Hallo Frau Bader,
voraussichtl. Geb. Termin vom Kind ist 03.Nov.2012, meine Fragen:
1.) Wenn ich EZ für 2 Jahre beantrage, und im Antrag gleich dazuschreibe, dass ich ab Nov. 2013 voraussichtl. TZ in EZ mit 30 Stunden arbeiten möchte, ist dies dann schon verbindlich? Oder kann ich dann später doch sagen, ich möchte nur 15 STD arbeiten oder auch garnicht?
2.) Wenn ich mit der TZ in EZ nicht im Nov. sondern erst im Januar anfange, kriege ich für November noch Elterngeld? Oder wird dies taggenau berechnet?
3.) Und sind das Kind und ich die ganzen 2 Jahre krankenversichert, unabhängig ob ich TZ arbeite oder nicht?
Danke!
von
milaaa
am 04.07.2012, 09:48
Antwort auf:
Elternzeit / TZ / Krankenversicherung
Hallo,
1. Voraussichtlich ist nicht verbindlich
2. Genau
3. In der EZ ja
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Elternzeit / TZ / Krankenversicherung
1) Wenn du schreibst "voraussichtlich" und zB dass es im Sep 2013 genauer besprochen werden soll, dann ist es unverbindlich (und wird im Sep 2013 genauer besprochen ;-))
2) Elterngeld beziehst du bis zum Tag vor dem ersten Geburtstag. Hast du in dieser Zeit Einkommen, wird es auf das Elterngeld angerechnet (= weniger EG). Es macht Sinn, erst nach dem 1. Geburtstag wieder anzufangen.
Ich persönlich finde, wenn man es sich leisten kann, sollte man zB die Weihnachtstage (stressfreie Familienfeier) noch in Elternzeit bleiben.
Zudem macht es bei der Urlaubsberechnung Sinn zB erst am 02.01.2013 (statt 1.1.2013) oder am 02.11. statt 1.11. anzufangen.
3) Stehst du in einem Arbeitsverhältnis, dann bist du nicht nur während des Elterngeldbezuges (1 Jahr/gesplittet ca 2 Jahre), sondern für die gesamte Dauer der Elternzeit versichert (max 3 Jahre).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.07.2012, 14:18
Antwort auf:
Elternzeit / TZ / Krankenversicherung
zu 2)
jetzt muss ich mich selbst korrigieren!
Weil der Jahresurlaub gekürzt werden kann für jeden Monat, den man komplett in EZ ist (ohne TZ), macht es Sinn:
schon zB zum 30.11. statt zum 01.12. mit der Arbeit anzufangen.
(oder zB zum 31.10. statt 01.11.)
Arbeitest du am 30.11 wieder, dann bist du nicht den "kompletten" November in Elternzeit, dir kann also für November der Urlaub nicht gekürzt werden!
Würde für den Jahresurlaub 2012 bedeuten, dir stünden für 2 Monate Urlaub zu. Fängst du erst am 01.12. an, dann gibts Urlaub nur für 1 Monat.
Du solltest also einen Tag früher anfangen!
(Sorry, dass ich es erst anders herum geschrieben habe!)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.07.2012, 15:39