Elternzeit, Stellenvertretung und und und... und DRINGEND !!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit, Stellenvertretung und und und... und DRINGEND !!

Hallo Ihr alle, hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 30 SSW, ET ist Mitte Sept. 08, nun hat mich gestern folgendes Thema völlig überrollt und macht mir so zu schaffen (körperlich und psych.), daß ich hoffe hier auch Rat zu finden... Ich habe ja eine volle Stelle, die nun für zunächst ein Jahr, also befristet ausgeschrieben wurde. Im Bewerbungsverfahren habe ich angekündigt, daß ich vor habe nach einem Jahr wieder mit ner halben Stelle anzufangen (ich glaube rechtlich müsste ich mich da eh noch nicht festlegen, würde das aber gerne so machen um auch noch genügend Zeit für das Kind zu haben....), ich sehe dies als Entgegenkommen für die Bewerberin; und dann, wenn mein Sohn 3 J. alt ist ich schauen muß, ob ich aufstocken muß,- sicher nicht wieder auf volle Stundenzahl aber vlt. etwas mehr als ne halbe Stelle... (Anm. da ich nicht verheiratet bin, noch unklar ist ob mein Partner die Vaterrolle auch packen wird, sprich bei uns bleiben wird möchte ich auch alle mögl. negativen Eventualitäten in meine Überlegungen miteinbeziehen. Nun haben wir eine Auswahl bei den Bewerberinnen getroffen, die Wahl trifft eine Frau die bereits beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, nur in einer anderen Einrichtung und aktuell einen unbefristenten Vertrag hat. Und nun: kommt gestern mein Chef und meint: sie freut sich sehr über die Stelle, aber möchte keinen befristeten Vertrag unterschreiben,- das wäre ja ein schlechtes Tauschgeschäft für sie. Der Personalchef meint nun, er würde ihr nen unbefristeten geben, wenn alle Beteiligten sich einigen können wie das mit den Stunden sein wird. Mh.... da höre ich nun also: ...." am einfachsten wäre es ja, wenn ich zusagen würde daß ich quasi jetzt fest zusagen würde, auf immer für ne halbe Stelle zu bleiben.... Oder ich lasse mir ausrechnen wieviel Stunden ich ab dem 3. Geb. vom Kind brauche, damit die Bewerberin dann entscheiden, kann, ob eine unbefristete Stelle mit diesem dann reduzierten Stundensatz in Frage kommt..." und irgendwie finde ich das schon ne Zumutung für mich. Jetzt, wenn das Kind noch nicht mal da ist zu entscheiden was in über 3 Jahren sein wird. eigentlich war ja klar daß sich wer auf was befristetes bewirbt *ärger*.... Also, wie ist das denn rechtlich bzw. zu beurtielen? - habe ich das Recht, innerhalb der Elternezeit (ist die zwei oder drei Jahre, denn in den Formularen die ich bekam steht immer was von "reinschreiben wie ich die nächsten 2 Jahre arbeiten will" teilzeit zu arbeiten und - habe ich dann nach der Elternzeit wieder Anspruch auf meine jetzige voll Stelle? - wenn ich nach der Elternzeit sage, daß ich aber nicht mehr Vollzeit kann, wer entscheidet dann über das mögliche Stundenkontigent,- der Arbeitgeber oder ich? und - was würdet Ihr/würden Sie mir raten für das Gespräch mit der Bewerberin und dem Personalchef , das schon Anfang nächster Woche stattfindet???? Ich bedanke mich für jeden Rat, Grüße

Mitglied inaktiv - 09.07.2008, 20:45



Antwort auf: Elternzeit, Stellenvertretung und und und... und DRINGEND !!

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2008



Antwort auf: Elternzeit, Stellenvertretung und und und... und DRINGEND !!

Guten morgen, bin zwar nicht Frau Bader aber so viel mein eich zu wissen: Du mußt Dich für die ersten beiden EZ Jahre festlegen und das 3. Jahr kann bis zum 8. Geburtstag genommen werden... Nach der EZ würde Dir ein gleichwertigiger VZ Arbeitsplatz zustehen, der aber nicht in der gleichen Abteilung sein muß un dnicht unbedingt Dein jetziges Aufgabengebieit beinhaltet... TZ nach EZ.... der AG muß TZ gewähren wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat (geh mal unter Suchfunktion hier rein)... Aber was viele LEute nicht bedenken, der Betrieb muß nicht unbedingt Deine TZ Vorstellungen übernehmen... Z.B.... Du warst vorher VZ und willst nach EZ TZ, wegen Kinderbetreuung von 8 - 13 Uhr.... da muß der Chef nicht zustimmen, er könnte Dir auch z.B. 9 - 15 Uhr geben oder so Wenn Du TZ während der EZ arbeiten möchtest, dann würde ich einen Zusatzvertrag machen... wer weiß was in 3 Jahren ist und laß Dir doch mal ausrechnen, ob Du wirklich so viel Geld verlieren würdest, wenn Du die Std. runterschraubst... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 10.07.2008, 09:18



Antwort auf: Elternzeit, Stellenvertretung und und und... und DRINGEND !!

Hallo peekaboo, vielen Dank für deine Antwort, mit der du mir einige wichtige Hinweise/Gedanken geben konntest die ich nun weiter verfolgen kann,- danke dir! Hallo Frau Bader, daß meine zunächst auch emotional gehaltene Frage und die dann jedoch konkreten Fragen dieses Angebot sprengen war nicht meine Absicht, sorry. Ich dachte die unten genannten Frgen wären okay. Gerne würde ich dann den Beitrag zurückziehen,- ist dies hier möglich? Vielen Dank auch für Ihr Angebot mich entgeltlich beraten zu lassen. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 11.07.2008, 07:08



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