Ich habe im April 2003 mein erstes Kind bekommen und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wurde allerdings nach 6 Monaten wieder schwanger und habe wieder 3 Jahre beantragt. Meine Frage jetzt: Kann ich die Elternzeit von meinem ersten Sohn im nachhinein so splitten, daß ich jetzt 2 Jahre nehme, dann die 3 Jahre von meinem zweiten Kind und dann das letzte Jahr von meinem ersten Kind. Damit ich länger zuhause bin. Gruß Tinchen
Mitglied inaktiv - 09.09.2004, 11:45