Sehr geehrte Frau Bader,
im Mai erwarte ich mein 1. Kind.
Nun planen wir die Elternzeit.
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe derzeit schon ein Beschäftigungsverbot.
Laut meinem AG muss ich 6 Monate nach Geburt wieder anfangen zu arbeiten, um meinen derzeitigen Arbeitsplatz in meinem Team (bin dort schon 10 Jahre tätig) zu behalten. Wenn ich länger als 6 Monate in Elternzeit bleiben würde, könnte sich der Dienstort und das Team ändern. Diese Regelung ist wohl seit 2018 neu.
Vorher konnte man ein Jahr in Elternzeit bleiben und hat dann auch sicher seinen Arbeitsplatz behalten.
Ist das alles rechtens?
Gibt es eine Sonderregelung bzgl.meiner Schwerbehinderung 50 %?
Viele Grüße
von
HoelscheA
am 14.02.2019, 13:55
Antwort auf:
Elternzeit Schwerbehinderung
Hallo,
Sie haben grundsätzlich gemäß dem Arbeitsvertrag ein Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen genau diese Stelle nicht für die Zeit nach der Elternzeit freihalten muss.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2019
Antwort auf:
Elternzeit Schwerbehinderung
hast du eine funktionsstelle inne?
von
mellomania
am 14.02.2019, 14:08
Antwort auf:
Elternzeit Schwerbehinderung
wenn es so ist (bei Funktionsstellen ist es bei uns 1 jahr) dann kannst du ja trotzdem mehr eltenrzeit nehmen und stundenweise arbeiten. auch mit sehr wenigen stunden. gibt es eine angabe, mit wievielen stunden du kommen MUSST? du könntest es die stunden ja im rahmen der weiteren elternzeit machen, dann bleibt deine vollzeitstelle erhalten. oder wird erwartet, dass du vollzeit wiederkommst?
von
mellomania
am 14.02.2019, 14:10