Ich habe noch 53 Tage Elternzeit übrig, die ich mir für die Einschulung meiner Tochter übertragen habe lassen. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 19.09.10 beginnen. Frage: Kann ich die restliche Elternzeit vor den Mutterschutz oder evtl. an den Mutterschutz nach der Geburt hängen und dann erst die neue Elternzeit für das 2. Kind. Was ist sinnvoll bzw. wg. Mutterschaftsgeld usw. Danke
Mitglied inaktiv - 25.03.2010, 14:19