Frage: Elternzeit - Mutterschutz

Hallo, ich bin mit unserem 2.Kind schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 25.3.2009. Am 6.4.2009 endet das 3.Jahr Elternzeit für unser 1.Kind (habe die 3Jahre hintereinander genommen). Nun folgende Fragen: 1. Wie ist das mit dem Mutterschutz - denn es fallen ja noch ein paar Wochen der 6Wochen nach der Geburt in die Zeit in der ich wieder arbeiten müßte. Habe ich Anspruch auf diesen und dem dazugehörenden Mutterschaftsgeld? 2. Bis zu welchem Datum kann ich die Elternzeit für mein 2.Kind nehmen - seinem Geburtsdatum oder dem des 1.Kindes? Verfallen die Wochen Elternzeit zwischen der Geburt des 2.Kindes und dem 3.Geburtstag des 1.Kindes? Und wann beantrage ich die Elternzeit für das 2.Kind - auch in der normalen Frist zum Ende des Mutterschutzes? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 12:38



Antwort auf: Elternzeit - Mutterschutz

Hallo, 1. Sie bekommen in der Zeit des ersten EZ nur den Anteil der KK (bis zu 13 €/Tag), ab dem ersten Tag nach der 1. EZ und im 2. Mutterschautz auch den Anteil des AG 2. EZ können Sie bis zum 3. Geb. des 2. Kindes nehmen. Wenn dann noch Überschneidungszeit übrig ist, kann man die mit Zustimmung des AG hinten dran hängen Die Frist für den Antrag 2. EZ ist 7 Wochen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2008



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