Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: Kind 1 geboren Juni 13 - Elternzeit beantragt für 2 Jahre (Festvertrag 2000€ netto) - Elterngeld bis Juni 14 Ab Juni 14 im selben Betrieb auf 450€ Basis gearbeitet Erneute Schwangerschaft mit Et Mai 15 Elternzeit von Kind 1 vorzeitig gekündigt um im April in MuSchu zu gehen. Jetzt habe ich die Lohnabrechnung von April und Mai bekommen. Es wurde mir ein "Gehalt" von je 40€ gezahlt. Ist das richtig? Ich dachte, wenn ich die 1. Elternzeit vorzeitig beende, bekomme ich die 2000€ von meinem "normalen" Vertrag (abzüglich des Krankenkassenanteils natürlich). Ich möchte mich nicht mit meinem AG streiten. Ich möchte einfach nur sicher gehen. Vielen Dank
von Butterblume82 am 07.06.2015, 23:25