Frage: Elternzeit - Mutterschutz - Gehalt

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: Kind 1 geboren Juni 13 - Elternzeit beantragt für 2 Jahre (Festvertrag 2000€ netto) - Elterngeld bis Juni 14 Ab Juni 14 im selben Betrieb auf 450€ Basis gearbeitet Erneute Schwangerschaft mit Et Mai 15 Elternzeit von Kind 1 vorzeitig gekündigt um im April in MuSchu zu gehen. Jetzt habe ich die Lohnabrechnung von April und Mai bekommen. Es wurde mir ein "Gehalt" von je 40€ gezahlt. Ist das richtig? Ich dachte, wenn ich die 1. Elternzeit vorzeitig beende, bekomme ich die 2000€ von meinem "normalen" Vertrag (abzüglich des Krankenkassenanteils natürlich). Ich möchte mich nicht mit meinem AG streiten. Ich möchte einfach nur sicher gehen. Vielen Dank

von Butterblume82 am 07.06.2015, 23:25



Antwort auf: Elternzeit - Mutterschutz - Gehalt

Hallo, wenn Sie die EZ und den damit verbundenen Minijob am Tag vor dem Mutterschutz beendet haben, stht Ihnen der AG-Anteil voll zu. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2015



Antwort auf: Elternzeit - Mutterschutz - Gehalt

Hallo Butterblume! Bist du auch normal arbeiten gegangen?

von Bambi1983 am 08.06.2015, 06:32



Antwort auf: Elternzeit - Mutterschutz - Gehalt

Hallo, Wenn der 450 EUR Job auf die Dauer der Elternzeit begrenzt war und Sie die Elternzeit vorzeitig beendet haben, muss das Gehalt aus dem ursprünglichen Vertrag für die Berechnung des Mutterschutzgeldes herangezogen werden. LG

von Lina_100 am 08.06.2015, 07:26



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