Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 2017 in Elternzeit im Hotel B. Dort arbeitete ich als Vollzeitkraft. Momentan jobbe ich auf 450,-€ im Hotel E (unbefristet). Nun bin ich erneut schwanger. Von welchem Arbeitgeber erhalte ich Mutterschaftsgeld? Soll ich Elternzeit 1 zum neuen Mutterschutz beenden, damit ich vom Hotel B dem Zuschuss bekomme ? Und bei wem beantrage ich Elternzeit ? Oder muss ich bei einem kündigen ? Vielen Dank
von Patri am 25.10.2015, 09:15