Hallo Frau Bader, Ich hatte vor ein paar Tagen schon mal eine Frage gestellt und müsste diese ausführlicher erläutern, da jetzt ein Fall eingetreten ist mit dem wir nicht gerechnet haben. Mein Freund hat letztes Jahr im September bei einer neuen Firma (Zimmermann) angefangen zu arbeiten. Er hat mündlich einen Vertrag mit seinem AG abgeschlossen, schriftlich wurde nie etwas festgehalten. Lohnabrechnungen hat er regelmäßig bekommen. Gestern haben wir persönlich beim AG ein Schreiben abgegeben in dem er mitteilt ab Geburt des Kindes (Voraussichtlich am 14.06.) für 8 Monate in Elternzeit gehen zu wollen. Heute kam ein Brief per Einschreiben, dass er fristgerecht meinen Freund zum 2.06. kündigt. Jetzt stellt sich die Frage: 1. Ist mein Freund dennoch im Kündigungsschutz? 2. Ist mein Freund trotz mündlichem Vertrag auf der sicheren Seite? Bin im Moment sprachlos und weiß nicht was wir machen können. Müsste er sich dennoch arbeitslos und arbeitssuchend melden auch wenn er in Elternzeit gehen möchte? Kann er noch in Elternzeit gehen?
von Janine1991 am 06.05.2020, 20:48