Elternzeit, Kündigungsschutz Vater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit, Kündigungsschutz Vater

Hallo Frau Bader, Ich hatte vor ein paar Tagen schon mal eine Frage gestellt und müsste diese ausführlicher erläutern, da jetzt ein Fall eingetreten ist mit dem wir nicht gerechnet haben. Mein Freund hat letztes Jahr im September bei einer neuen Firma (Zimmermann) angefangen zu arbeiten. Er hat mündlich einen Vertrag mit seinem AG abgeschlossen, schriftlich wurde nie etwas festgehalten. Lohnabrechnungen hat er regelmäßig bekommen. Gestern haben wir persönlich beim AG ein Schreiben abgegeben in dem er mitteilt ab Geburt des Kindes (Voraussichtlich am 14.06.) für 8 Monate in Elternzeit gehen zu wollen. Heute kam ein Brief per Einschreiben, dass er fristgerecht meinen Freund zum 2.06. kündigt. Jetzt stellt sich die Frage: 1. Ist mein Freund dennoch im Kündigungsschutz? 2. Ist mein Freund trotz mündlichem Vertrag auf der sicheren Seite? Bin im Moment sprachlos und weiß nicht was wir machen können. Müsste er sich dennoch arbeitslos und arbeitssuchend melden auch wenn er in Elternzeit gehen möchte? Kann er noch in Elternzeit gehen?

von Janine1991 am 06.05.2020, 20:48



Antwort auf: Elternzeit, Kündigungsschutz Vater

Hallo, er hat die Frist von 7 Wo nicht eingehalten. Deshalb bleibt die Frage, wie dies zu werten ist, denn grds hat man 8 Wo. vor Beginn der EZ Kündigungsschutz. Man könnte den Antrag für unzulässig erklären oder umdeuten (auf eine zulässige Frist) - dann hätte er Kü-Schutz. Es bleibt nur die schnelle Kündigungsschutzklage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2020



Antwort auf: Elternzeit, Kündigungsschutz Vater

das problem ist, dass er die mitteilung der elternzeit zu spät gemacht hat! wenn das kind am 14.6. kommt und ihr am 5.5. bescheid gegeben hat, sind das ein monat und 10 tage. wenn er am 5.5. ez meldet, kann er ERST 7 WOCHEN DANACH in EZ gehen. er hat trotzdem kündigungsschutz ab dem TAg der mitteilung. aber er kann halt erst am 22.6. in EZ gehen. eben 7 wochen nach beginn der EZ. da er regelmäßige lohnabrechnungen erhalten hat, gilt dies als betriebliche übung und als nachweis einer anstellung. da bleibt euch nur die kündigungsschutzklage

von mellomania am 06.05.2020, 21:05



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