Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 28.02.09. Ab 01. März wollte ich wieder arbeiten gehen. Mein Chef teilte mir jedoch jetzt schon mit, dass ich nicht weiter beschäftigt werden kann. Jetzt überlege ich, ob ich einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Geburtstages (Sohn wurde im November 1 Jahr alt) stelle. Mein AG muss mich doch nach der Elternzeit zurück nehmen damit er mir die Kündigung aussprechen kann. Würde dies dann nach 3 Jahren Elternzeit genauso sein und hätte ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Meine Überlegung kommt daher da mein Mann bei der Bundeswehr beschäftigt ist und wir keine Familienversicherung abschließen können. Sollte ich nach der Arbeitslosigkeit immer noch keine Arbeit haben müsste ich eine freiwillige Krankenversicherung abschliessen. Desweiteren würde mich es interessieren ob man die Steuerklasse jederzeit ändern kann. Wir haben jetzt die St. 4, würden aber, vorausgesetzt ich kann weiter in der Elternzeit bleiben, die Steuerklasse wechseln. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mfg Kathi
Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 19:15