Liebe NB, um zum Ende der Elternezeit zu kündigen, gibt es eine 3-Monatige Kündigungsfrist, während der Elternzeit darf nicht gekündigt werden. Was bedeutet das konkret für den Arbeitgeber? Endet z.B. die EZ zum 10.03.2003, und der AG will kündigen, teilt er das zum 10.12.2002 mit (wirksam: 10.03.2003) oder zum Ende des EZ (wirksam: 10.06.2003)? Vielen Dank! Elli1
Mitglied inaktiv - 08.11.2002, 17:26