Hallo Frau Bader,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit und bin wieder schwanger. Für die erste Schwangerschaft habe ich zwei Jahre Elternzeit angezeigt. Nun möchte ich nochmals zwei dranhängen. Wie mache ich das? Erst das dritte Jahr vom ersten Kind und zeitgleich das erste Jahr vom zweiten Kind? Bin ich dann auch noch weiterhin automatisch bei der Krankenkasse versichert?
Vielen Dank im voraus
Mitglied inaktiv - 14.12.2007, 12:31
Antwort auf:
Elternzeit + Krankenkasse
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bi zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2007