Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Hallo , Ich habe einmal eine frage an die Gemeinde hier, folgendes Problem ist bei uns aufgetreten. Unser Sohn ist am 16.5.2019 auf die Welt gekommen. Da es unser erstes Kind ist habe wir leider eine Kalendermonat beantragt 1.6-1.7 , was natürlich falsch war da wir das erste lebensmonat angekreuzt hatten. Daraufhin habe ich einzüge von der Elterngeldstelle bekommen da ich ja noch bei Arbeitgeber ein einkommen hatte. Ich habe mit der Elterngeldstelle Telefoniert und wiederspruch eingelegt , und es auf das 2. Lebensmonat verschoben ( wäre sowieso mit Resturlaub 2 Monate zuhause geblieben ) Die wollten nochmal eine Bestätigung vom AG das ich dann vom 16.6 - 15.7 für die Elternzeit. Der AG weigert sich jetz mir diese Auszustellen bzw die Elternzeit zu ändern auf dieses Datum , obwohl ich schon von mehreren Steuerfachangestellten gehört habe das man diese Sachen eigentlich nachträglich ändern kann, es aber ein Aufwand ist alles zu ändern. Jetz wollte ich fragen ob das vom AG rechtens ist das er mir das verweigert oder nur ein Vorwand weil er es nicht machen will?

von Maura1992 am 14.07.2019, 09:18



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Hallo, einen Anspruch darauf, es nachträglich zu ändern kann ich nicht erkennen. Die Antragsfrist von 7 Wochen ist ja abgelaufen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Du musst die Elternzeit mit einer 7Wochenfrist beantragen. Das geht schlecht im Nachhinein.

von ALF0709 am 14.07.2019, 09:50



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Urlaub gilt zudem wie wenn du gearbeitet hättest. Also passt das deshalb schon nicht.

von Felica am 14.07.2019, 10:26



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Habe die ja 7 wochen davor beantragt, aber dadurch das der kleine eher kam hat sich das 1ste lebensmonat nach vorne verschoben, es geht nur darum das der AG das ändert, was er eigentlich auch kann. aber das geht laut ihn nicht. Rechtens ?

von Maura1992 am 14.07.2019, 11:27



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Wie genau hattest du die EZ den gemeldet? Und wann genau hast du nicht gearbeitet und hattest in der Zeit auch keinen Urlaub oder Überstundenfrei. Und wann genau ist das Kind gekommen? Das Kinder am errechneten ET nicht kommen ist normal, die wenigsten kommen auf den Tag genau. Deshalb nennt man wenn man da dann auch kein genaues Datum. Geht ja nicht weil man im Vorfeld nicht wissen kann wann das Kind kommt. Nur so nebenbei, ein Monat reicht eh nicht. Du musst mindestens 2 volle Lebensmonate innerhalb der ersten 14 Monate nehmen. Wenn du den bisher dem AG nicht gemeldet hast, kann er auch verweigern das du diesen nimmst. Du musst dich bei der ersten Meldung der EZ für 2 Jahre festlegen. Solltest du den gemeldet haben, dann hoffe ich das der richtig angegeben ist.

von Felica am 14.07.2019, 11:46



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Da wir das erste Lebensmonat angekreuzt haben -------------------------------------------------------------------------- Also geplant war es so: errechneter Geburtstermin: 30.5.2016 Elternzeit: 1.6 - 1.7 Urlaub : 1.7 - 26.7 dann wäre alles im Lot gewesen , die bestädigung hätte gepasst und vom Geld her auch. ------------------------------------------------------------------------------- Gelaufen ist es so: 16.05.2019 war die Geburt Die Elternzeit sprang vom 1.6-1.7 auf 16.5- 15.6 durch ankreuzen des ersten Lebensmonat dadurch das ich ein einkommen hatte im Mai wurden für Juni meine Bezüge gekürzt und ich habe auch vom AG im Juni kein Gehalt erhalten. --------------------------------------------------------------------------------- Die Änderung um alles zu berichtigen wäre so: Ich habe Wiederspruch auf das 1. Lebensmonat eingelegt und es auf das 2 verschoben. 1.6 -15. 6 ( Urlaub ) 16.6 -15.7 ( Elternzeit ) 16.7 - 26.7 ( Urlaub ) Die Elterngeldstelle war mit den Wiederspruch und Verlegung auf das 2 Lebensmonat einverstanden. Damit ich aber meine Restlichen Bezüge erhalte brauche ich eine Änderung des AG von den Zeitraum der Elternzeit bei ihm . Dieser sagt aber das er das nicht mehr ändern kann da der Zeitraum Verbindlich ist an den sich AG und AN halten müssen. wie oben beschrieben habe ich mich ja schon bei bekannten ( Steuerfachangestellten ) erkundigt, und die haben gesagt man kann solche Sachen bis 1 Jahr nach Ausstellung ändern. Gruß Maura

von Maura1992 am 14.07.2019, 12:08



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Dein Problem ist aber das es völlig egal ist was du der Kasse gesagt hast. Das ganze ist so komplett falsch und eine Verschiebung gar nicht möglich. Du darfst um EG zu beziehen im Kompletten Lebensmonat nicht über 30 Sdt die Woche kommen. Da ist es egal ob du arbeitest oder Urlaub hast den Urlaub gilt wie wenn du arbeitest. Du wirst ja für den Urlaub auch voll bezahlt. Auch deine erste Meldung so was schon falsch.selbst wenn das Kind

von Felica am 14.07.2019, 13:17



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Selbst wenn das Kind am 30.trn geboren worden wäre, hätte der erste Lenebsmonat von 30ten an gewesen und ab dann hättest du EZ haben müssen. Nicht erst ab dem 1ten und nicht noch teils Urlaub dabei. Wenn dir im Steuerbüro dir gesagt haben, das der AG nachträglich da was schieben kann, dann ist da wer fehl am Platz. Den der AG musste diese Zeiten auch an die KK weitergeben, genauso wie ans Finanzamt usw. Der muss zudem einer nachträglichen Änderung gar nicht zustimmen, er kann es. Aber gesetzlich hast du da keinen Anspruch drauf. Was du machen kannst ist mit dem AG sprechen ob du dann noch 2 Lebensmonate Elternzeit nachträglich melden kannst. Und dann eben auf die korrekten Daten achtest. Kann der AG wie gesagt aber ablehnen weil du an die 2jahres Frist gebunden bist. Ich passte zu gerne wer euch zu einen solchen Mist geraten hat. Dem gehört echt rechts und links eine runtergepfeffert.

von Felica am 14.07.2019, 13:24



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Du hättest beim AG nich sagen dürfen du nimmst vom 1.06 an EZ, sondern von vornherein schreiben müssen du nimmst EZ für den ersten Lebensmonat, voraussichtliche ET ist der 30.05. Damit hätte deine EZ eben ab dem tatsächlichen Geburtstermin gestartet und EZ und EG hätten übereingestimmt. Klar das du dann ab dem tatsächlichen Termin auch nicht mehr hättest arbeiten müssen, auch keinen Urlaub gehabt hättest und damit eben auch kein Gehalt. Wäre dann nur anteilig für den restlichen Kalendermonat gewesen.

von Felica am 14.07.2019, 13:31



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Hm gut zu wissen, naja erstes Kind und jeder haut da mal einen Fehler rein, aber trotzdem finde ich das ziemlich unrühmlich, das man dann nicht hergeht und einfach alles umschreibt, klar ist es ein wenig mehr Arbeit , aber man kann den AN auch ein wenig entgegenkommen. Bzw helfen, weil gehen würde es ja.

von Maura1992 am 14.07.2019, 14:11



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Hallo Frau Bader, Da wir das erste Lebensmonat angekreuzt haben -------------------------------------------------------------------------- Also geplant war es so: errechneter Geburtstermin: 30.5.2016 Elternzeit: 1.6 - 1.7 Urlaub : 1.7 - 26.7 dann wäre alles im Lot gewesen , die bestädigung hätte gepasst und vom Geld her auch. ------------------------------------------------------------------------------- Gelaufen ist es so: 16.05.2019 war die Geburt Die Elternzeit sprang vom 1.6-1.7 auf 16.5- 15.6 durch ankreuzen des ersten Lebensmonat dadurch das ich ein einkommen hatte im Mai wurden für Juni meine Bezüge gekürzt und ich habe auch vom AG im Juni kein Gehalt erhalten. --------------------------------------------------------------------------------- Die Änderung um alles zu berichtigen wäre so: Ich habe Wiederspruch auf das 1. Lebensmonat eingelegt und es auf das 2 verschoben. 1.6 -15. 6 ( Urlaub ) 16.6 -15.7 ( Elternzeit ) 16.7 - 26.7 ( Urlaub ) Die Elterngeldstelle war mit den Wiederspruch und Verlegung auf das 2 Lebensmonat einverstanden. Damit ich aber meine Restlichen Bezüge erhalte brauche ich eine Änderung des AG von den Zeitraum der Elternzeit bei ihm . Dieser sagt aber das er das nicht mehr ändern kann da der Zeitraum Verbindlich ist an den sich AG und AN halten müssen. wie oben beschrieben habe ich mich ja schon bei bekannten ( Steuerfachangestellten ) erkundigt, und die haben gesagt man kann solche Sachen bis 1 Jahr nach Ausstellung ändern. Gruß Maura Das heißt ich muss auf den Restbetrag von der Elterngeldstelle verzichten? Oder gibt es da keine wohlwollende Lösung?

von Maura1992 am 14.07.2019, 14:17



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Bedeutet Du musst nicht nur auf einen Restbetrag Elterngeld verzichten sondern komplett auf das Elterngeld verzichten. Du erfüllst die Anspruchsvoraussetzungen nicht. Elterngeld gibt es nur, wenn man mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld bezieht. Der AG weigert sich schon Monat 1 hinzubiegen. Er wird also vermutlich auch einen zweiten Lebensmonat Elternzeit ablehnen. BG

von HeyDu! am 14.07.2019, 15:13



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Naja aber seit 2015 ist es angeblich rechtlich das der Arbeitgeber wenn der Arbeitnehmer die Frist von 7 wochen einhält , die Elternzeit geben muss. Naja wenn ich das so lasse bekomme ich nur die 50 % die ich sowieso schon erhalten habe, das andere muss ich leider dann aus der eigenen Tasche beziehen. Wenn der AG das nicht ändern will.

von Maura1992 am 14.07.2019, 15:23



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Hast Du denn dem Arbeitgeber in der ersten Elternzeitmeldung zwei verschiedene Zeiträume angegeben? Ich lese das nicht heraus und wenn Du es getan hast, hast Du vermutlich auch da nicht auf die Lebensmonate geachtet. Änderung der gemeldeten Elternzeit geht nur mit Zustimmung des AG... (in deinem Fall)

von HeyDu! am 14.07.2019, 15:29



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Nein es gibt keine 50%. Nocheinmal. Du musst mindestens 2 Lebensmonate den Anspruch erfüllen. Sonst musst du das bereits erhaltene EG zurückzahlen. Also rede mit dem AG. Du hast denke ich mal den Unterschied nicht verstanden. EZ ist die unentgeltliche Freistellung vom Job beim AG. EG der finanzielle Ausgleich vom Stast dafür das man das eigene Kind betreut. Du kannst also keine EZ der EG-Kasse mitteilen oder umgekehrt. Und so einfach ist das auch nicht wie du dir das vorstellst. Un das korrekt hinzukriegen müsstest du dein Gehalt für Mai zurück zahlen. Dein AG eine komplett neue Abrechnung für Mai und Juni erstellen. Dir dann für Mai das zustehende Gehalt bis zum Tag für Geburtstermin überweisen. Für Juni dann den Urlaubslohn ab Tag nach dem ersten Lebensmonat. Das ganze wir gesagt an alle Ämter übermitteln wo das auch geändert werden muss. Dein AG hat genau so gehandelt wie du EZ gemeldet hast. Das diese nicht mit den Zeiten übereinstimmen für die du EG beziehen willst ist blöde gelaufen. Aber EZ kann man auch frei wählen. Nur für EG ist es halt wichtig das es mindestens 2 volle Lebensmonate sind. Davon ab würde ich dringend klären wie das mit dem juni-Juli ist. Da du da Einkommen bekommst, wird dir das bei EG auch wieder gekürzt. Den Lebensmonat2 läuft vom 16.06-16.07. Du hast aber beim AG nur EZ für Juni angegeben. Und Urlaub für danach. Urlaub ist aber bezahlt und VZ. Das wird der nächste Ärger. Vom bisher fehlenden 2ten Monat der dir für das EG fehlt ganz abgesehen.

von Felica am 14.07.2019, 15:39



Antwort auf: Elternzeit Falsch beantragt ( Vaterschaftsurlaub )

Punkt 9 Bitte beachten Sie: Elterngeld wird für Lebensmonate (LM) gezahlt. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 2 Lebensmonate. ... ..... Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte Elternzeit entsprechend den Lebensmonaten und nicht nach Kalendermonaten genommen werden. So steht es dort.

von Sternenschnuppe am 14.07.2019, 23:49



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