Sehr geehrte Frau Bader,
Mitte Juni 2010 endet meine 3-jährige Elternzeit.
Was genau muss man 3 Monate vor Ende der Elternzeit
mit dem Arbeitgeber geklärt haben? Generell?
Ich habe bereits meinen Arbeitgeber kontaktiert und ihm
mitgeteilt, dass ich Teilzeit wieder anfangen möchte und
er wird auf mich zukommen, sobald er das geklärt hat.
Er klärt auch ab, ob ich evtl. Sonderurlaub bis Mitte September
bekommen könnte, bis mein Kind in den Kindergarten kommt.
Muss ich noch weitere Schritte unternehmen oder ist nun der
Arbeitgeber am Zug?
Danke vorab !!!
Mitglied inaktiv - 01.03.2010, 13:23
Antwort auf:
Elternzeit / Ende
Hallo,
fraglich ist, ob Sie alles nötige für die TZ getan haben:
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2010