Elternzeit Ende aber erneut Schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Ende aber erneut Schwanger

Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage: Ich befinde mich bis zum 11.02.2011 noch in Elternzeit danach müsste ich wieder zu meinem Arbeitgeber zurückkehren. Nun ist es aber so, dass ich erneut schwanger bin und der Entbindungstermin voraussichtlich Ende Juni ist. Jetzt liegen ja zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Entbindungstermin 4 Monate. Meine Frage ist jetzt, muss ich in der Zeit arbeiten gehen oder hat meine AG evtl. die Möglichkeit mich zu beurlauben/freizustellen? Letztendlich würde ich arbeiten gehen, doch wenn man an die Einarbeitungszeit, Mutterschutz usw. denkt sind es ja weniger als 4 Monate die ich arbeiten müsste. Ob sich der Aufwand überhaupt für mich und für meinen AG (für die kurze Zeit) lohnt ? Habe ich eigentlich Urlaubsanspruch von Februar bis 8 Wochen nach der Geburt ? Denn dieser Urlaub würde ja auch noch dazukommen! Über eine Antwort würde ich mich freuen, da mich diese schon länger beschäftigt ? Liebe Grüße ! P.s. Vielleicht hat ja jemand von euch da draussen schon mal so eine Situation gehabt und kann mir davon schreiben.

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 12:58



Antwort auf: Elternzeit Ende aber erneut Schwanger

Hallo, das Gesetz sieht hier nichts vor. Wenn Sie nicht arbeiten gehen, verringert dies den Anspruch auf EG und MG wesentlich. Urlausbanspruch haben Sie, wenn Sie arbeiten gehen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



Antwort auf: Elternzeit Ende aber erneut Schwanger

Natürlich musst du eigentlich wieder arbeiten gehen! Aber dein AG hat auch die Möglichkeit, dich freizustellen. Urlaub gibts für Feb bis Aug 2011. Macht bei 30 Tagen Jahresurlaub 17,5 Tage. Wenn du arbeiten gehst, wird das Gehalt aufs Elterngeld mit angerechnet = erhöht dein Elterngeld für Kind 2. Wenn du dich freistellen oder beurlauben lässt, bekommst du ja kein Gehalt (zumindest kenn ich keinen Arbeitgeber, der dafür Geld zahlt). Und ohne Gehalt, keine Erhöhung des Elterngeldes = geringeres Elterngeld. Wie es mit der Krankenversicherung während der Freistelleung/Beurlaubung aussieht, weiß ich nicht. Wie es in dem Fall mit dem Mutterschaftsgeld vom AG aussieht, kann ich auch nicht sagen. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 13:43



Antwort auf: Elternzeit Ende aber erneut Schwanger

Hab ich mir auch so gedacht. Mir war schon klar dass ich grundsätzlich wieder arbeiten gehen müsste. Vom Elterngeld her macht es natürlich auch Sinn, auch wenn es nur für kurze Zeit ist, nochmal arbeiten zu gehen. Vielen Dank ! Liebe Grüße Melanie

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 16:37



Antwort auf: Elternzeit Ende aber erneut Schwanger

Hallo Wegen dem Elterngeld würde es wirklich Sinn machen, aber das muss man sich genau ausrechnen. Wie lange warst Du denn nun in Elternzeit ? Wenn bis zur Geburt 4 Monate sind, dann sind es bis zum Miutterschutz ja nur 2,5 Monate. Ist die Frage um wieviel das Dein Elzterngeld hochbringt.

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 17:10



Antwort auf: Elternzeit Ende aber erneut Schwanger

#Wenn du unbezahlten Urlaub nimmst, solltest du dich erkundigen wegen der KK, normal muss man die dann selber zahlen oder du musst dich familienversichern.

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 19:25



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