Elternzeit Ende (1. Kind) - MuSchu Beginn (2. Kind) - "Vereinbarung"

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit Ende (1. Kind) - MuSchu Beginn (2. Kind) - "Vereinbarung"

Seit Sonntag ist meine Elternzeit (1. Kind) ausgelaufen. Ich habe während der Elternzeit 30 Std./Woche gearbeitet und wäre jetzt somit verpflichtet seit gestern wieder nach meinem vorher bestehenden Arbeitsvertrag Vollzeit zu arbeiten bis Beginn MuSchu (2. Kind). Nun wurde mir angeboten, per "Vereinbarung", dass ich bis Beginn MuSchu wieterhin "nur" 30 Stunden arbeiten kann. Nun meine Frage: wenn ich das unterschreibe, entstehen mir dadurch auf Dauer gesehen (also Ende Elternzeit 2. Kind und Wiedereinstieg in den Job) irgendwelche Nachteile? Der 1. Tag des neuen MuSchu ist der 22.02. Urlaub vorher habe ich bereits genehmigt bekommen vom 24.01.-21.02. Es geht -meiner Meinung nach- um die Tage 14.01.-23.01. an denen ich wieder Vollzeit arbeiten müsste. Bin gerade ratlos und misstrauisch, da es in der jüngeren Vergangenheit bei anderen Kollegen/innen öfter zu Situationen kam, bei denen sie "übers Ohr gehauen" wurden und hoffe deswegen auf Ihre HIlfe. vielen Dank vorab!

von sofi2010 am 15.01.2013, 21:23



Antwort auf: Elternzeit Ende (1. Kind) - MuSchu Beginn (2. Kind) - "Vereinbarung"

Hallo, die verminderten Arbeitszeiten verringern natürlich MG und EG. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass die Verringerung tatsächlich befristet ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2013



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