Hallo Fr. Bader, wir planen wie folgt unsere Elternzeit+Elterngeld. Ich bleibe mit unserer Tochter vom ersten bis zwölften Lebensmonat Zuhause und beziehe dafür Elterngeld. Mein Mann würde dann vom 13. bis 18. Lebensmonat Zuhause bleiben in der Zeit könnte er ja für den 13. + 14. Lebensmonat Elterngeld beziehen? Ist das richtig so? Wäre es möglich das ich im 19. Lebensmonat noch einen Monat Elternzeit mache? Wenn ja muss ich das beim ersten Elternzeit Antrag gleich mit angeben? Vielen dank für ihre Antwort.
von Olli.2015 am 14.07.2017, 11:46