Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen ET Mitte August 2015 und möchte 12 Monate Elterngeld beantragen. Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe drei Fragen an Sie zum Thema Elterngeld und Elternzeit: 1) Die Eingewöhnung in den KiGa ist für den gesamten August 2016 vorgesehen. Kann ich denn 12 Monate Elterngeld beantragen, jedoch einen Elternzeitantrag bis zum 31.08. an meinen AG senden? Somit wäre der Elternzeitantrag für 2 Wochen länger als der Elterngeldantrag... So dass ich die Wochen nach dem 1. Geburtstages meines Kindes zwar keine Leistungen beziehe aber nach wie vor in Elternzeit bin, damit ich die Eingewöhnung in Ruhe machen kann? 2) Kann ich den Elternzeitantrag bei meinen AG jetzt schon einreichen (zur Vormeldung) auch wenn mein Elterngeldantrag erst nach der Geburt bei der Behörde eingereicht wird? 3) Beim Elterngeld ist es in Berlin z.Zt. so, dass heute die Antäge vom Februar bearbeitet werden und eine pünktliche Zahlung des Elterngeldes zum Ende des Mutterschutzes damit so gut wie unmöglich ist. Jedoch darf ich den Antrag auch erst nach der Geburt beim Jugendamt einreichen. Gibt es hier einen Trick? Voranmeldung des Bedarfs o.ä.? Danke und liebe Grüße, Franziska
Mitglied inaktiv - 02.06.2015, 08:00