Hallo, guten Morgen,
ich habe ein paar Fragen bezüglich Elterngeld und besonders Elternzeit bei Beamten (Lehrern)
Mein Mann ist Lehrer (verbeamtet) und möchte nach der Geburt unserer 3.Kindes Elternzeit nehmen ... ist es möglich dass der Vater auch nur einen Monat Elternzeit nimmt? Oder müssen 2 Monate genommen werden??
Und wie ist es mit dem Elterngeld? Ich bekommen kein Mutterschaftsgeld weil ich nicht beruftätig bin (über den Mann priv.Vers.), also bekomme ich ab der Geburt das Elterngeld und mein Mann für seine Vätermonate dann ja auch, oder? Bzw. wie ist es da, gleiche Frage, geht das für einen Monat oder muss der Papa immer 2 Monate nehmen??
Lieben Dank schonmal und viele Grüße, Jessica
Mitglied inaktiv - 04.03.2010, 09:10
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Elternzeit/Elterngeld bei Beamten (Lehrer)
Hallo,
für Beamtinnen/ Beamte gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2010
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld bei Beamten (Lehrer)
Naja, meine Frage bezieht sich auch erstmal nicht aufs Beamtenrecht, sondern generell darauf ob die Vätermonate immer 2 Monate sein müssen, oder ob auch ein Monat geht und wie sich das dann mit dem Elterngeld verhällt!
Vielleicht können sie mir das beantworten? Das würde mir schonmal viel weiterhelfen!
LG; Jessica
Mitglied inaktiv - 04.03.2010, 13:04
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld bei Beamten (Lehrer)
Hallo,
man muss mind. 2 Mo. nehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2010
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld bei Beamten (Lehrer)
Hallo Frau Bader,
muss Sie auch kurz behelligen, da mich dieser Teil auch interessiert.
Der AG meines Mannes hat bisher angedeutet, dass es sehr schwierig sein wird, ihn 2 Monate komplett im Büro zu missen und schlug vor, die 2 Monate auf jeweils 1 Monat mal 2 zu splitten.
Bsp: im Herbst 2010 und im Frühjahr 2011 jeweils 1 Monat
so dass es für den AG wie ein längerer Urlaub erscheint (Arbeit wird umverteilt) , er meinen Mann in der Zeit aber nicht komplett ersetzen muss (was gar nicht möglich wäre)
Ist das gesetzlich möglich?
Mitglied inaktiv - 04.03.2010, 14:07
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld bei Beamten (Lehrer)
Hallo an beide,
man muss unterscheiden:
EZ: kann man auch einen Monat nehmen
EG: da muss man mind. 2 Mo. am Stück nehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2010