Guten Tag, ich habe ein paar Fragen btr. Elterngeld/Elternzeit in einer komplizierten Konstellation. Hier die Vorgeschichte: Meine Frau war vom 1.1. bis 31.10.2012 krankgeschrieben. Jetzt ist sie schwanger (endlich!!!) und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 4. 8. 2013. Anfang 2013 war sie 6 Wochen krankgeschrieben wegen drohender Fehlgeburt, jetzt hat sie ein Beschäftigungsverbot und wird auch bis zur Geburt nicht mehr arbeiten gehen. Sie hat wegen der Krankschreibung 2012 noch 23 Urlaubstage und 12 Tage Überstunden (die sie nur abfeiern kann) aus diesem Jahr übrig. Nun kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, ihr Arbeitsvertrag läuft momentan befristet bis Ende Oktober 2013 (könnte evtl. verlängert werden, wenn sie im Sommer anfragt, ist aber momentan unklar). Jetzt die Fragen: Wie könnte man am besten mit Elternzeit/Elterngeld verfahren und dabei den Resturlaub aus 2012 unterbringen? Ich habe Bedenken, daß der verfällt. Oder kann man den aus 2012 auch hinten an die Elternzeit anhängen? Dann wäre aber noch der befristete Arbeitsvertrag bis Ende Oktober, von dem man momentan noch nicht weiß, ob er verlängert wird. Selbst die Urlaubstage dieses Jahr kann sie ja auch nicht mehr machen. Was passiert mit den nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen, wenn der Vertrag ausläuft? Könnte man auch folgendes machen: 2. Lebensmonat anteilig Elterngeld 3. und 4. Lebensmonat kein Elterngeld, dafür Urlaub (und den Rest der Überstunden) 5. bis 13. Lebensmonat Elterngeld Ich möchte auch 3 Monate Elternzeit machen, könnte mir vorstellen, daß ich den 1. Lebensmonat komplett Urlaub mache (das sollte gehen), den 2. Monat Elterngeld und dann nochmal den 12. und 13. Monat Elterngeld beziehe. Oder gibt's eine andere Möglichkeit gerade auch in Hinblick auf die Urlaubstage? Ich habe mich nun schon damit abgefunden, durch die lange Krankheitszeit über 600 Euro Elterngeld pro Monat zu "verlieren", nun sollen nicht auch noch die ganzen Urlaubstage und Überstunden wegfallen. Danke für eine Antwort.
von MrFX am 02.04.2013, 13:42