Sehr geehrte Frau Bader,
meine Frage befasst sich mit dem Eintritt in die Elternzeit als Vater.
Wir haben als errechneten Geburtstermin den 30.11.2018, somit werde ich in den kommenden Tagen meine Elternzeit bei meinem AG zum 30.11.-30.12.18 anmelden. Für den Fall, dass das Kind zB. am 20.11.2018 kommen sollte, wäre die Möglichkeit dann da, dass die Elternzeit dennoch am 30.11.18 beginnt? Oder ist es zwingend ab Geburtstermin?
Es gibt ja zwei Szenarien wenn ich über die Feiertage gerne zu Hause bei der neuen Familie sein möchte.
1. Kind kommt am 20.11.18, dann müsste ich ja zweiten Lebensmonat angeben (EZ von 20.12.18-20.01.19)
2. Kind kommt am 10.12.18, dann müsste ich ja ersten Lebensmonat angeben (EZ 10.12.18-10.01.19)
Nun nochmal auf die Frage zurück kommend, ist die Beantragung von ElternGELD und ElternZEIT zwingend zusammenhängend ?
Oder kommt es lediglich auf die Auslegung des Antrages an? Wenn ja, haben Sie mit Sicherheit ein Tipp für mich :).
Ich hoffe ich hab mein Anliegen einigermaßen verständlich ausgedrückt und bedanke mich im Vorraus
LG
von
Jul1990
am 19.09.2018, 17:43
Antwort auf:
Elternzeit Eintritt Vater wenn Kind bspw. 2 Wochen früher kommt
Hallo,
Leider schreiben Sie nicht, wie viel Lebensmonate Sie nehmen wollen. Wenn Sie tatsächlich zwei Elternzeitmonate mit Elterngeldbezug haben möchten, muss dies dem entsprechenden tatsächlichen Geburtsdatum des Kindes entsprechen. Sie müssen die Elternzeit also in Lebensmonate nehmen. Schreiben Sie also auf den Antrag: „ab Geburt, voraussichtlich… Anführungszeichen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2018
Antwort auf:
Elternzeit Eintritt Vater wenn Kind bspw. 2 Wochen früher kommt
Der Mann beantragt einfach ab Geburt und nennt den voraussichtlichen ET. Kein festes Datum ab dem 30.11. SO was, hiemit melde ich EZ ab Geburt an, der voraussichtliche ET ist der 30.11 für den ersten und zweiten Lebensmonat. Die genauen Daten reiche ich nach sobald ich die Geburtsurkunde habe.
Man darf während EG und EZ nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Muss aber nicht zwangsläufig sich in EZ befinden um EG zu beziehen. das betrifft vor allen Leute die eh nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten, wer drüber liegt sollte die EZ und EG abstimmen. Sonst kann es leicht zu Problemen kommen. Denk auch dann, für EG muss man mindestens 2 Lebensmonate, nicht Kalendermonate die Voraussetzungen für EG erfüllen.
von
Felica
am 19.09.2018, 18:06
Antwort auf:
Elternzeit Eintritt Vater wenn Kind bspw. 2 Wochen früher kommt
Hallo Felica
Das war mir soweit bewusst, trotzdem Danke. Möchte aber gerne wenn das Kind früher kommen sollte den zweiten und sechsten Lebensmonat nehmen und wenn das Kind "pünktlich" oder später kommt, den ersten und fünften oder sechsten Monat nehmen. Ich denke das ist nicht möglich oder?
Mein Antrag wäre halt ab 30.11.18. Wenn es früher kommt, dann bleibt der Termin bestehen. Wenn es zum errechneten Termin oder später kommt, dann ab dem Zeitpunkt. Wäre das möglich ?
von
Jul1990
am 19.09.2018, 18:16
Antwort auf:
Elternzeit Eintritt Vater wenn Kind bspw. 2 Wochen früher kommt
Da wirst du nur mit dem AG sprechen können. Der muss ja nicht auf 7 Wochen bestehen.
von
Felica
am 19.09.2018, 20:35
Antwort auf:
Elternzeit Eintritt Vater wenn Kind bspw. 2 Wochen früher kommt
Um EG zu bekommen, müssen es Lebensmonate sein, sonst klappt es nicht.
Und kommt das Kind am 30.11, geht die Elternzeit bis zum 29.12, nicht bis 30.12( das wäre der erste Arbeitstag.)
von
sternenfee75
am 19.09.2018, 22:38