Frage: Elternzeit Ehemann

Hallo Fr. Bader, der Geburtstermin von unserem 2. Kind ist im Juni. Mein Mann möchte gerne 1 Monat Elternzeit nach der Geburt (im Juli) nehmen und den 2. Monat 1 Jahr später. Ist das gesetzlich möglich die Elternzeit so zu trennen oder müssen die 2 Monate hintereinander genommen werden? Vielen Dank im Voraus. Enidan

Mitglied inaktiv - 13.01.2008, 11:52



Antwort auf: Elternzeit Ehemann

Hallo, das ist möglich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2008



Antwort auf: Elternzeit Ehemann

Er kann die Monate getrennt nehmen - muss nur im Antrag entsprechend vermerkt werden und der AG muss infrormiert werden.

Mitglied inaktiv - 13.01.2008, 21:37



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