Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Gehalt

Hallo, ich befinde mich bis März 2015 in Elternzeit. Arbeite Momentan auf 450€ Basis. Wir planen ein 2tes Kind. Meine Frage: Wenn ich jetzt schwanger werden sollte , kann ich trotzdem dann in März 2015 anfangen zu arbeiten bei meinem Arbeitgeber oder könnte dieser sagen ich soll noch ein Jahr Elterzeit dranhängen? Um mich nicht wieder zu beschäftigen. Das andere ist, ist es möglich das ich dann ab März 2015 ein Beschäftigungsverbot bekomme von AG? Und wird mir dann mein Lohn wie im Jahr 2013 weiter gezahlt? Oder könnte ich auch sagen ich will wieder ab Januar 2015 arbeiten, schwanger und trotzdem ein BV bekommen? Wer kann mit ein BV ausstellen? Da gibt es ja eine Änderung. Bei meiner ersten Schwangerschaft hatte ich auch ein BV. Wäre es auch möglich das ich meinen jetzigen Aushilfsjob weiter ausübe und trotzdem ein BV von meinen eigentlich Arbeitgeber bekomme? Oder wenn ich ein BV für den Aushilfsjob kriege, wird mir mein Lohn 450€ weiter gezahlt? Lg

von XYzz am 16.09.2015, 13:49



Antwort auf: Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Gehalt

Hallo, Sie meinen 2016? Sie können die EZ ohne Zustimmun des Ag um ein Jahr verlängern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2015



Antwort auf: Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Gehalt

Der AG kann Dich nicht verpflichten ein weiteres Jahr EZ zu machen. Im Januar 2013 wieder anfangen zu arbeiten kannst Du machen wenn der AG der vorzeitigen Beendigung der EZ zustimmt. Solltest Du aber direkt ein BV bekommen ist das nicht rechtens sondern Betrug und wird auch bestraft. Im Januar wieder anfangen zu arbeiten geht also nur mit Zustimmung und nur wenn Du auch wirklich arbeitest! Solltest Du Deine EZ ganz normal auslaufen lassen und danach arbeitstechnisch zur Verfügung stehen aber vom AG oder FA direkt ein BV ausgestellt bekommen bekommst Du das an Gehalt gezahlt was Du auch bekommen würdest gäbe es ein BV. Ein BV kann grundsätzlich ein Arzt ausstellen wenn es eine medizinische Indikation gibt oder der AG wenn er keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann der mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.09.2015, 17:03



Antwort auf: Elternzeit/Beschäftigungsverbot/Gehalt

Ja ich meine Januar 2016

von XYzz am 17.09.2015, 20:27



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