Hallo ! Kann man in der Elternzeit, bei einer Teilzeittätigkeit von 15 h als Krankenschwester im OP, verpflichtet werden an Ruf- und Bereitschaftsdiensten teilzunehmen ? Was passiert,wenn die 15 h pro Woche dabei überschritten würden ? Was passiert, wenn man große Probleme hätte eine Betreuung der Tochter über NAcht im Falle eines Ruf- oder Bereitschaftdienstes zu gewährleisten ! Vielen Dank !
Mitglied inaktiv - 02.10.2002, 09:36