Elternzeit, Arbeitslos/-suchend melden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit, Arbeitslos/-suchend melden

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage/folgendes Anliegen: Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der Anfang Juli diesen Jahres endet. Anfang Mai werde ich entbinden. Mein Arbeitsvertrag wird nicht verlängert. Nun zu meiner Frage: ich möchte gerne ein Jahr Elternzeit nehmen, wann muss ich mich arbeitslos/-suchend melden, bereits jetzt oder erst im nächsten Jahr, das ich mich ja ein Jahr in Elternzeit befinden werde? Und kann ich dadurch trotzdem ganz normal ein Jahr Elternzeit nehmen, oder ändert der auslaufende Vertrag etwas daran?

von Jessi411 am 11.02.2013, 13:59



Antwort auf: Elternzeit, Arbeitslos/-suchend melden

Hallo, Elternzeit nehmen kann man nur, wenn man ein Arbeitgeber hat. Sie können sich jedoch bei der Agentur f Arbeit freistellen lassen. Das würde ich frühzeitig, normalerweise drei Monate bevor der Vertrag ausläuft, klären. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2013



Antwort auf: Elternzeit, Arbeitslos/-suchend melden

Ich gehe mal davon aus, dass du in dem Jahr Elternzeit auch Elterngeld beziehen wirst. Dann reicht es aus, wenn du dich 3 Monate vor Ende der Elternzeit/des Elterngeldbezuges beim Arbeitsamt meldest.

von Sunny_1004 am 11.02.2013, 15:24



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