Hallo Frau Bader,
ich habe folgende Frage/folgendes Anliegen:
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der Anfang Juli diesen Jahres endet. Anfang Mai werde ich entbinden. Mein Arbeitsvertrag wird nicht verlängert. Nun zu meiner Frage: ich möchte gerne ein Jahr Elternzeit nehmen, wann muss ich mich arbeitslos/-suchend melden, bereits jetzt oder erst im nächsten Jahr, das ich mich ja ein Jahr in Elternzeit befinden werde? Und kann ich dadurch trotzdem ganz normal ein Jahr Elternzeit nehmen, oder ändert der auslaufende Vertrag etwas daran?
von
Jessi411
am 11.02.2013, 13:59
Antwort auf:
Elternzeit, Arbeitslos/-suchend melden
Hallo,
Elternzeit nehmen kann man nur, wenn man ein Arbeitgeber hat. Sie können sich jedoch bei der Agentur f Arbeit freistellen lassen. Das würde ich frühzeitig, normalerweise drei Monate bevor der Vertrag ausläuft, klären.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2013
Antwort auf:
Elternzeit, Arbeitslos/-suchend melden
Ich gehe mal davon aus, dass du in dem Jahr Elternzeit auch Elterngeld beziehen wirst. Dann reicht es aus, wenn du dich 3 Monate vor Ende der Elternzeit/des Elterngeldbezuges beim Arbeitsamt meldest.
von
Sunny_1004
am 11.02.2013, 15:24