Hallo Frau Bader, habe noch eine Zusatzfrage: Bin in zweijähriger Elternzeit. Hauptarbeitgeber A konnte keine passende Tätigkeit anbieten, hat aber einer alternativen 30h-Tätigkeit bei anderem Arbeitgeber B zugestimmt. Hier wird die Abteilung nun ausgegliedert in eigenständige GmbH (Arbeitgeber C) ohne Bezug zu Arbeitgeber B! Muss Hauptarbeitgeber A hier erneut zustimmen, dass nun bei Arbeitgeber C gearbeitet werden darf (gleiche Position und Tätigkeit)? Oder muss Hauptarbeitgeber A lediglich über Vertrag mit Arbeitgeber C informiert werden? Vielen lieben Dank!
von sebiotec am 10.09.2015, 21:19