Guten Tag :-) wie haben zwar bei unserem Landratsamt eine sehr ausführliche erklärung zum Thema Elterngeld / Elternzeit & Arbeiten bekommen ... aber so ganz sicher bin ich mir dennoch nicht :-( Mein Plan war: Ich beantrage 2 Jahre Elternzeit (und hebe mir die übrigen 12 Monate für "später" auf) Ich bleibe LM 1-12 zuhause. Ich gehe LM 13 zu 75% arbeiten (wären weniger als 30h / Woche) und gehe LM 14 - 24 "auf 400€ Basis" arbeiten 1. sagt die Dame das es nicht geht (also einen Monat 75% arbeiten und dann 400 € --- (ausser mein AG stimmt dem zu!)) 2. sagt die Dame, das ich dann keinen Anspruch mehr auf das 3te Jahr Elternzeit habe Stimmt das? (Oder haben wir uns da irgendwo nur ständig falsch verstanden?) Würde es denn gehen, wenn ich DREI Jahre Elternzeit beantrage (somit nichts mehr für später hab, und dann evtl der Papa später noch ein Jahr nehmen muss / kann - falls nötig) und dann wieder (wie oben) LM 1-12 zuhause bleibe LM 13 "weniger als 30h/woche" arbeiten gehe LM 14-24 oder 25 oder 26 "auf 400€ Basis" arbeiten gehe (und wenn der Nachwuchs dann mit 2 Jahren hoffentlich einen Platz in der Krippe hat) für die restlichen LM bis zum 3. Geburtstag wieder "mehr als 15, aber weniger als 30h/woche" arbeiten gehe Geht das? (Falls mein AG sagt, das es für Ihn ok ist das ich einen Monat "viel" arbeite - dann fast ein jahr wieder kaum komm - und dann wieder "mehr" arbeite. Kann dann "das Gesetz" sagen das es so nicht machbar ist?) Sorry für die evtl sehr umständlich formulierte Frage, aber es wäre super wenn Sie wissen was ich meine und mir weiterhelfen können. MfG Xanadu
Mitglied inaktiv - 13.06.2012, 16:24