Hallo, Ich bin derzeit in Elternzeit zur Betreuung meines zweiten Kindes. Ich hatte ursprünglich beantragt ab ihrem ersten Geburtstag in Teilzeit zu arbeiten. Dem wurde von meinem Arbeitgeber bereits zugestimmt. Da wir nun aber planen aus beruflichen Gründen meines Mannes für eine gewisse Zeit ins Ausland umzuziehen, möchte ich nun doch nicht in Teilzeit arbeiten sondern auch das zweite Jahr ganz freigestellt sein und dann wahrscheinlich auch das dritte Jahr im Anschluss nehmen. Habe ich einen Anspruch darauf, das zweite EZ-Jahr freigestellt zu werden? Außerdem habe ich für mein erstes Kind bislang nur zwei Jahre EZ genommen. Kann ich das dritte Jahr im Anschluss an das dritte Jahr für mein zweites Kind nehmen, oder hätte ich da zum Ende der ersten Elternzeit beantragen müssen, das ich das dritte Jahr auf später übertragen möchte? Vielen Dank im voraus, Yea
von yeayea am 08.10.2013, 14:20