Hallo Frau Bader,
2. Versuch mit meinem Anliegen - diesmal kurz und knapp:
1. Der Mutterschutz zählt mit zur Elternzeit - richtig?
2. Für wie lange kann ich (angestellt; unbefristeter Vertrag) Elternzeit beantragen?
3. Kann ich die Elternzeit nachträglich kürzen oder verlängern?
4. Bin ich während der gesamten Elternzeit krankenversichert?
5. Wenn der AG jetzt schon durch die Blume ankündigt, dass er für mich nach der Elternzeite keinen Arbeitsplatz mehr hat, empfiehlt es sich doch eher gleich Elternzeit für den längsten Zeitraum zu nehmen - oder?
Besten Dank!
M.
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 21:25
Antwort auf:
Elternzeit - 2. Versuch
Hallo,
1. Ja
2. 3 Jahre
3. Verkürzen nur mit Zusdtimmung vom Ag, Verlängern mit Zustimmung des AG und ohne, wenn Sie urspr. mind. 2 Jahre beantragt hatten
4. Ja
5. Ja
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2010
Antwort auf:
Elternzeit - 2. Versuch
1. Ja! (Also enden 3 Jahre Elternzeit am Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes)
2. Wie jeder Angestellte für (max) 3 Jahre.
3. Ja! Meldest du 2 Jahre an, kannst du am Ende problemlos verlängern.
Meldest du nur 1 Jahr an, benötigst du für die Verlängerung die Zustimmung des AG. Für die Verkürzung benötigst du sie ebenfalls.
Wenn du eh mit dem Gedanken spielst, zu verkürzen, hilft es bei der Argumentation, wenn in der Anmeldung schon drin steht, dass man beabsichtigt während der Elternzeit wieder zu arbeiten. Dann kann der AG nicht mit dem Argument kommen, er hätte für die komplette Elternzeit eine Vertretung angestellt.
4. Ja.
5. Jepp und sich "gleich" um einen neuen Job kümmern.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 23:25