Guten Abend Frau Bader! Meine 1. Tochter wurde im Mai 09 geboren. Für sie habe ich Elternzeit von 2 Jahren (bis April 11) angemeldet. Wenn Gott will, wird mein 2. Baby (B) Ende Oktober 2010 geboren. Dadurch würde meine Elternzeit für meine Tochter (T) vorzeitig nach 1,5 Jahren beendet. Es bliebe ein Rest von 6 Monaten angemeldeter Elternzeit. Sowie das "3. Jahr". Nun hab ich ja das Recht (§15II BEEG), bis zu 12 Mon EZ bis zum 8. Lebensjahr zu übertragen (mit Zustimmung AG). Üblicherweise ist das ja das 3. Jahr. Gemäß § 16 BBEG hab ich das Recht, EZ wegen Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig zu beenden. Darin steht aber nicht, wann ich die "frei gewordene" Elternzeit nehmen muss. Würde ich nun die 1,5 Jahre Elternzeit (6 Mon schon angemeldet, 1 Jahr noch offen) von meiner Tochter erst nach den 3 Jahren "Elternzeit fürs Baby" nehmen wollen, ginge das ja nicht, weil ich nur 12 Monate übers 3. Jahr übertragen darf. Daher würde ich gern folgende Zeiten nehmen: Mai 09 - Okt 10: 1,5 Jahre EZ Tochter Nov 10 - Okt 11: 1 Jahr EZ Baby Nov 11 - Apr 12: 0,5 Jahre EZ Tochter (Übertragung wg vorzeitiger Beendigung; Ez noch innerhalb der ersten 3 Jahre von T) Mai 12 - Apr 14: 2 Jahre EZ Baby (Teilweise Übertragung übers 3. Jahr von B hinaus) Mai 14 - Apr 15: 1 Jahr EZ Tochter (Übertragung 12 Monate übers 3. Jahr hinaus) Geht das Ihrer Einschätzung nach? Mit bestem Dank Sabine
Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 00:12