Hallo Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, da ich eigentlich danach wieder arbeiten wollte. Die Kindergrippe, in die wir unsere Tochter bringen wollten, wird aber erst eröffnet, wenn sie 2 Jahre und 2 Monate ist. Habe ich ein Recht, die Elternzeit nicht um ein ganzes Jahr, sondern um diese 2 Monate zu verlängern, damit ich die Zeit überbrücken kann? Oder ist es Gesetz, entweder 2 oder 3 ganze Jahre zu nehmen? Danke und Grüße kugelfischli
Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 13:37