Sehr geehrte Frau Bader, es ist etwas kompliziert, aber ich probiere es so gut wie möglich zu beschreiben, also: Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt ( nennen wir dem AG mal X ), nun nach 1 Jahr, habe ich bei einer anderen Firma ( Firma Y ), ein angebot auf eine Teilzeitstelle ( Minijob ) bekommen.400 Euro Basis. Muß ich meinem AG ( Firma X ), darüber informieren, oder muß ich eine schriftliche Einverständniserklärung von dem AG bekommen, bevor ich bei der Firma Y anfange ? Oder muß ich beim AG kündigen, wenn ja, wie sind denn da die Kündigungsfristen ? ( ich habe KEIN Arbeitsvertrag bekommen, daher weiß ich auch nicht, wie da die Kündigungsfristen sind ). Ich hoffe Sie haben verstanden, was ich meine ? Viele liebe Grüße und vielen lieben Dank
Mitglied inaktiv - 13.02.2009, 21:04