Liebe Fr. Bader,
ich bekomme demnächst für 1 Jahr elterngeld, Elternzeit habe ich jedoch 2 jahre genommen, darf ich in dieser zeit auch arbeiten ? Muss es im aktuellen job sein ich arbeite in der klinik, oder darf ich auch einen minijob machen ? da es im 2ten jahr mit dem geld knapp werden könnte. Muss ich meinen arbeitgeber melden dass ich einen minijob habe 450 euro basis Danke < 3 grüße
von
AnaDob
am 26.03.2015, 17:39
Antwort auf:
Elternzeit 2 Jahre, ELterngeld 1 Jahr
Hallo,
Sie dürfen bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten - mit Zustimmung des AG auch woanders.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2015
Antwort auf:
Elternzeit 2 Jahre, ELterngeld 1 Jahr
Sobald Elterngeld durch ist, darfst du wieder arbeiten (also ab dem 1ten Geburtstag in der Regel). Innerhalb der Elternzeit aber nicht mehr als 30 Std die Woche. Eine Verdiensthöhe gibt es da nicht. Das kann man beim eigentlichen Arbeitgeber machen, oder eben mit dessen Zustimmung bei einem anderen. Dann bei dem anderen halt begrenzt auf die Elternzeit. Mein persönlicher Rat zudem., lieber Teilzeit als Minijob.
Mitglied inaktiv - 26.03.2015, 22:10