Frage: Elternzeit 12+2

Liebe Frau Bader, Ein paar Fragen zur Elternzeit/Elterngeld. Ist es korrekt dass ich lediglich 12 Monate volles Elterngeld beziehen kann? Bei längerem Elternzeit-Wunsch am Stück reduziert sich dies entsprechend, oder? Wenn ich die Kombi 12+2 nehmen möchte, Dh mein Partner will am Ende meiner 12 Monate mit mir gemeinsam 2 Monate Elternzeit nehmen, - bis wann muss er es beantragen und bekommt er dann 2 Monate Elterngeld? - ich beantrage 14 Monate und bekomme aber in den letzten 2 Monaten kein Elterngeld? Kämpfe mich durch sämtliche Internetseiten aber finde es nicht so einfach. Ganz herzlichen Dank und viele Grüße.

von Alleswirdgut123 am 04.11.2019, 11:27



Antwort auf: Elternzeit 12+2

Hallo, 1. Jeder von Ihnen kann bis zu 3 Jahre EZ nehmne, auch parallel. 2. Zusammen stehen Ihnen 14 Mo EG zu. Dabei werden die MG-Monate immer der Mutter zugerechnet. Wenn nur einer EG beantragt, geht dies bis zu 12 Mo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2019



Antwort auf: Elternzeit 12+2

Du musst Elterngeld von Elternzeit unterscheiden. Ihr als paar könnt zusammen 14 Monate Elterngeld beanspruchen. Die ersten beide Monate mit Mutterschaftsgeld werden zwingend dir als mama zugeordnet. Willst du 12 Monate Elterngeld haben, kannst du Monat 11 und 12 als egplus wählen, dann bekommst du im 13./14. Monat noch Geld. Dein Mann kann sein Elterngeld erst nach Geburt beantragen und zwingend in Lebensmonaten. Elternzeit muss 7/Wochen vor Beginn des gewünschten Zeitraum erfolgen.

Mitglied inaktiv - 04.11.2019, 11:38



Antwort auf: Elternzeit 12+2

Ja, als Elterngemeinschaft habt ihr Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld, wenn mindestens einer von euch vor der Geburt des Kindes gearbeitet hat. Davon darf eine Person maximal 12 Monate nehmen, muss aber mindestens 2. Monate mit Mutterschaftsgeld werden automatisch der Mutter zugesprochen, sprich du "blockierst" automatisch mindestens 2 der 14 Monate. Dein Partner muss seine beiden Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nehmen. Sie müssen nicht am Stück genommen werden, müssen aber in den ersten 14 Lebensmonaten verteilt werden. Also ist die von dir angesprochene Kombination, du 1 bis 12 und er 13 und 14 problemlos möglich.

von Dojii am 04.11.2019, 11:43



Antwort auf: Elternzeit 12+2

Danke euch. Stimmt, habe die Begriffe gemixt. Wichtig war mir nur: Muss ich 14 Monate beantragen wenn wir am Ende noch 2 Monate gemeinsam wollen und wer von uns beiden bekommt , in welcher Höhe, dann im Monat 13/14 Elterngeld. Irgendwie bin ich zu blöd dafür. Lieben Dank!

von Alleswirdgut123 am 04.11.2019, 11:54



Antwort auf: Elternzeit 12+2

Wichtig ist, dass ihr zwei Anträge auf Elterngeld stellen müsst und jeder bekommt dann Elterngeld auf Basis seines eigenen Gehaltes. Jeder Antragsteller steht für sich.

von Dojii am 04.11.2019, 12:17



Antwort auf: Elternzeit 12+2

Hallo, Du beantragt Elternzeit, so lange Du sie möchtest, höchstens 3 Jahre. Am besten gibst Du ein Enddatum ein. Die Elternzeit kann länger sein, als Dein Bezug von Elterngeld. Geld bekommst Du dann keines. Die letzten 2 Monate deiner Elternzeit beantragt dein Mann Elternzeit und Elterngeld, bis spätestens 14 Lebensmonat). LG luvi

von luvi am 04.11.2019, 13:27



Antwort auf: Elternzeit 12+2

Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun. Einzige Gemeinsamkeit, man darf bei beiden nicht mehr wiec30 std die Woche arbeiten.

von Felica am 04.11.2019, 18:45



Antwort auf: Elternzeit 12+2

Fenkecdrsn, falls du nicht nach den 13 Monaten wieder in VZ einsteigen willst oder unsicher ist ob du das kannst, dann melde besser 2cJahre EZ. Den du kannst sobald das EG durch ist ohne Einkommensverlust in TZ innerhalb der EZ arbeiten. Aber man muss sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen, sonst kann der AG der Verlängerung widersprechen. Und besser TZ innerhalb der EZ.

von Felica am 04.11.2019, 18:50



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