Frage:
Elternzeit 1. Kind falsch berechnet - (keine) Überschneidung mit 2. Mutterschutz
Hallo,
mein AG hat die Elternzeit für das 1. Kind ab Beendigung des Mutterschutzes berechnet, also falsch. Der Mutterschutz des 2. Kindes überschnitt sich ein paar Tage mit der 1. (falschen!) Elternzeit. D.h. eigentlich hätte ich die knapp 8 Wochen (des 1. Mutterschutzes nach Geburt) zwischendrin arbeiten gehen müssen.
Ich bin natürlich nicht arbeiten gegangen, war darüberhinaus auch noch zum Liegen verpflichtet wg. Frühgeburt-Gefahr, habe aber selbstverständlich keine Krankschreibungen (ich dachte ja, ich sei noch in Elternzeit!).
Welche rechtlichen Hürden können daraus erwachsen? Was muss ich jetzt beachten und kann/sollte ich mich rückwirkend noch krankschreiben lassen?
Danke für Ihr Feedback,
lachmal
von
lachmal
am 16.08.2013, 14:33
Antwort auf:
Elternzeit 1. Kind falsch berechnet - (keine) Überschneidung mit 2. Mutterschutz
Hallo,
schließe mich den Vorrednerinnen an
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
Elternzeit 1. Kind falsch berechnet - (keine) Überschneidung mit 2. Mutterschutz
Wenn der AG das falsch berechnet hat und er dir die EZ ja hätte schriftlich bescheinigen müssen, warum ist dir das nicht aufgefallen?
Wie hast du denn deine Elternzeit-Anmeldung formuliert?
Man kann nämlich 1 Jahr Elternzeit nehmen, aber ab Mutterschutzende oder eben auch ab Geburt damit meinen!
Hast du kein Datum geschrieben?
Und seid dein AG und du euch da uneinig? Oder wo ist dein Problem?
Wenn du quasi weiter in Elternzeit warst (und die drei Jahre nicht überschritten hast, wovon ich ausgehe), ist das doch unproblematisch!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.08.2013, 15:05
Antwort auf:
Elternzeit 1. Kind falsch berechnet - (keine) Überschneidung mit 2. Mutterschutz
Verstehe ich auch nicht wirklich, warum hat der AG nen Fehler gemacht?
Du beantragst doch die Elternzeit, nicht er. Er kann nur das nehmen was du beantragst, und da mußt du halt schauen was genau du beim 1ten Kind ihm da mitgeteilt hat.
Da Frau Elternzeit frei wählen kann, also datumstechnisch, ist da zwischen Mutterschutz und 3tem Geburtstag alles möglich - nicht mit Elternzeit nach Mutterschutz erst und dann noch 8 Wochen nach dem 3ten Geburtstag.
Ausserdem hätte dir spätestens zum 3ten geburtstag klar sein müssen, den Tag nach dem Geburtstag muß ich wieder arbeiten. Ausser da hätte der Mutterschutz für das zweite schon begonnen - was aber nur mögklich ist wenn du die Elternzeit für das 1ten früher beendet hättest.
Mitglied inaktiv - 16.08.2013, 15:33
Antwort auf:
Elternzeit 1. Kind falsch berechnet - (keine) Überschneidung mit 2. Mutterschutz
Hallo Sabine,
danke für die fixe Antwort schon mal.
Ich war 2J in EZ, hatte in meinem Antrag das Datum selbst falsch berechnet, es aber schriftl. bestätigt bekommen.
Jetzt frage ich mich, ob mein AG Ansprüche gegen mich hat wg. nicht-arbeiten - oder evtl sogar, wenn die rückwirkende Krankschreibung geht, ich die 8 Wochen noch Gehalt bekomme?
;-) dagegen hätte ich nichts ;-)
Grüße,
lachmal
von
lachmal
am 16.08.2013, 15:55
Antwort auf:
Elternzeit 1. Kind falsch berechnet - (keine) Überschneidung mit 2. Mutterschutz
Na, wenn du angemeldet hast 8 Wochen nach dem 2. Geburtstag wieder zu kommen und dein AG dir diesen Zeitraum bestätigt hast, dann gibts doch kein Problem!
Du hast eben 2 Jahre und 8 Wochen Elternzeit beansprucht! Total unproblematisch!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.08.2013, 15:59
Antwort auf:
Elternzeit 1. Kind falsch berechnet - (keine) Überschneidung mit 2. Mutterschutz
Man muss keine ganzen Jahre nehmen,
Indem Du das Datum geschrieben hast, er dies bestätigt hat, Du nicht widersprochen hast ist das so wirksam.
Da wirst Du kein Geld mehr bekommen, denke das war der Kern der Frage , oder ?
von
Sternenschnuppe
am 16.08.2013, 16:26
Antwort auf:
Elternzeit 1. Kind falsch berechnet - (keine) Überschneidung mit 2. Mutterschutz
Ok, vielen Dank. Ich dachte wirklich immer, man müsse volle Jahre nehmen... Komisch, hab dies nie ernsthaft in Frage gestellt.
Schade, also kein unerwarteter Geldregen ;-)
Aber der andere Kern der Frage war auch, ob mir der AG irgendwie Stress machen könnte deswegen - die wirtschaftl. Situation ist derzeit nicht so gut, da weiß man nie. Aber die Frage ist dann ja auch geklärt.
Nochmal herzlichen Dank!
von
lachmal
am 16.08.2013, 20:49